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400 eoro job

von martina rettig16.02.2011 | 19:35
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo, lohnt es sich wenn man 400 euro ausgezahlt bekommt davon 19,5% an ndie rentenversicherung zu zahlen.was bringt es?

3 Antworten

KSCam 16.02.2011 | 20:18
Klare Antwort: das kommt darauf an -:) Zunächst zahlt 15% ohnehin der Arbeitgeber - da stellt sich die Frage gar nicht für den Versicherten. Der ggfls. aufzustockende Eigenanteil beträgt somit noch 4,9% (= Differenz von 15% zum RV Beitragssatz von 19,9%). Das kostet bei 400 € maximal 19,60€ pro Monat. Jedes Jahr diesen zusätzlichen Betrag gezahlt steigert die spätere Altersrente um ca. 1 €. (der Rentengewinn ist also moderat - der Zahlbetrag allerdings auch). Jeder dieser Monate zählt als Pflichtbeitrag, Frau kann damit also Wartezeiten erfüllen, sich den Versicherungsschutz für EM Renten erwerben oder erhalten, den Anspruch auf Reha erwerben - das hängt vom Einzelfall ab. Ebenso kann an dieser Pflichtversicherung die Riesterförderung hängen. Sind Sie außer den Minijob noch pflichtversichert (z.B. Job, Kinder, Pflege...) lohnt sich das eher nicht. Sie kommen also wohl kaum umhin sich persönlich beraten zu lassen und dann abzuwägen ob das für Sie persönlich Sinn macht oder eben nicht. Viel Spaß bei der Entscheidungsfindung.
-am 17.02.2011 | 08:07
Bitte beachten Sie die Beiträge von KSC und -_- .
-_-am 16.02.2011 | 23:33
:P Geringfügig entlohnte Beschäftigte haben die Möglichkeit, durch die Zahlung relativ niedriger eigener Beiträge vollwertige Pflichtbeitragszeiten in der Rentenversicherung zu erwerben (Aufstockung). Hierfür muss der Arbeitnehmer schriftlich auf die Versicherungsfreiheit in der Rentenversicherung verzichten und erklärt sich damit bereit, den Pauschalbeitrag des Arbeitgebers zur Rentenversicherung in Höhe von 15 Prozent (bzw. von 5 Prozent bei Privathaushalten) auf den vollen Rentenversicherungsbeitrag von derzeit 19,9 Prozent aufzustocken. Die Erklärung ist gegenüber dem Arbeitgeber abzugeben. Der Arbeitnehmer hat somit eine Differenz von zur Zeit 4,9 Prozent bzw. 14,9 Prozent selbst zu tragen. Durch den Verzicht auf die Rentenversicherungsfreiheit unterliegt der Arbeitnehmer dann der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung. An dieser Versicherungspflicht und dem Aufstockungsbeitrag ändert sich auch dann nichts, wenn der Arbeitnehmer in seiner Hauptbeschäftigung arbeitslos wird und den Minijob weiterhin ausübt. Eine Kündigung der Aufstockung ist nicht möglich. Der Hauptvorteil der Beitragsaufstockung für den Arbeitnehmer ist, dass die Beschäftigungszeit in vollem Umfang für die Erfüllung der verschiedenen Wartezeiten (Mindestversicherungszeiten) berücksichtigt wird. Diese sind beispielsweise Voraussetzung für: - einen früheren Rentenbeginn, - Ansprüche auf Leistungen zur Rehabilitation (sowohl im medizinischen Bereich als auch im Arbeitsleben), - Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsminderung und - Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen für eine private Altersvorsorge mit staatlicher Förderung (Riester-Förderung) für den Minijobber und ggf. sogar den Ehepartner. Weitere Infos unter http://www.minijob-zentrale.de/nn_10182/DE/1__AN/2__aufstockungR…
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