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400 € Job

von Vogt09.10.2008 | 10:52
1101 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Meine Gattin hatte im letzten Jahr 2007 nach Ihrer Vollzeitbeschäftigung einen 400 €-Job für ca. 6 Monate. Sie hat weder Monatsabrechnungen noch einen Sozialversicherungnachweis erhalten. Kann ich eine Auskunft bekommen, ob der Arbeitgeber überhaupt die gesetzliche Einzahlungen vorgenomen hat?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Vogt,

die Minijobzentrale ist zuständig für alle Informationen, Meldungen und Beiträge rund um die Minijobs mit Wirkung ab 01.04.2003.

Die Anschrift lautet:

Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See

- Minijobzentrale Essen -

45115 Essen

Telefon: 0180-1200504

E-Mail: minijob@minijob-zentrale.de

Homepage: www.minijob-zentrale.de

Über diesen Ansprechpartner kann die An- und Abmeldung, bzw. die Abführung der gesetzlich vorgeschriebenen Pauschalbeiträge des Arbeitgebers nachvollzogen werden.

2 Antworten

Wolfgangam 09.10.2008 | 11:03
Hallo Vogt, fordern Sie einen Versicherungsverlauf an. 2007 sollte vom Arbeitgeber längst gemeldet worden sein. Der Mini-Job ist im Versicherungsverlauf mit Zeit, Entgelt und "geringfügige versicherungsfreie Beschäftigung" gekennzeichnet. http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_23882/SharedDocs/de… Gruß w.
oderam 09.10.2008 | 11:49
Oder (manchmal geht auch trotz Zahlung der Beiträge mit den Meldungen etwas schief) Sie fragen bei der Minijob-Zentrale der Bundesknappschaft nach, ob die Beschäftigung angemeldet worden ist.
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