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Experten-Antwort

400 Euro Job

von Merida21.01.2014 | 07:52
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6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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ich habe von einem Rentenberater gehört, dass ich, wenn ich einen 400 Euro Job annehme, von dem Geld was in die Rentenversicherung einzahlen kann. Jetzt zu meiner Frage, wenn ich neben der vollen EU-Rente einen 400 Euro Job annehme, macht das Sinn dann auch in die Rentenversicherung einzuzahlen? Wirkt sich das auf meine EU-Rente aus? Geht das überhaupt? Liebe Grüße Merida

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Minijobs bis 450,00 EUR unterliegen für neue Beschäftigungsverhältnisse ab 01.01.2013 grundsätzlich der Rentenversicherungspflicht. Die Beiträge werden vom Arbeitgeber (15%) und vom Arbeitnehmer (3,9% beziehungsweise 13,9 % bei Beschäftigung in Privathaushalten) getragen. Gegenüber dem Arbeitgeber kann für die Zukunft erklärt werden, dass keine Arbeitnehmerbeiträge abgeführt werden sollen.

Auf die Berechnung Ihrer Erwerbsminderungsrente haben Beitragszahlungen für Monate nach dem Eintritt der Erwerbsminderung keine Auswirkung. Diese im Rahmen des Hinzuverdienst eingezahlten Beiträge werden erst bei einer Folgerente in die Berechnung einbezogen.

Durch die eigene Beteiligung an der Beitragstragung entstehen vollwertige Pflichtbeiträge in der Rentenversicherung. Ob diese Beiträge Vorteile bei einem späteren Altersrentenbezug haben, kann nur in einem persönlichen Beratungsgespräch geklärt werden.

Die Hinzuverdienstgrenze für die Rente wegen voller Erwerbsminderung in voller Höhe hat sich ab 01.01.2013 ebenfalls von bisher 400,00 € auf 450,00 € monatlich erhöht.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

5 Antworten

Schadeam 21.01.2014 | 08:10
Ja das geht, wirkt sich jedoch nicht auf die EM Rente sondern bestenfalls auf die spätere Altersrente aus. Aber das ist Zukunftsmusik und kann mit den gemachten Angaben online nicht beurteilt werden. Es kann durchaus auch sein, dass die anschließende Altersrente gleich bleibt.
DarkKnightRVam 21.01.2014 | 11:15
Hallo Merida, 1. Minijob geht bis 450 Euro 2. Minijobs sind rentenversicherungspfllichtig seit letztem Jahr 3. Macht keinen Sinn, da in der EM-Rente die Zurechnungszeit drin ist und der Zeitraum rentenrechtlich belegt ist 4. Bei Aufnahme Minijob am besten von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen 8)
Meridaam 21.01.2014 | 13:04
ich darf neben der Rente nur 400 Euro dazuverdienen
=//=am 22.01.2014 | 10:13
400,- EUR waren mal...bis 12/2013. Guten Morgen. ;-) Ab 2014 = 450,- EUR
Deutsche Rentenversicherung
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