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Experten-Antwort

400 Euro Job und Spesen

von funix110.08.2010 | 10:49
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6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo Mal eine völlig neue Frage! Ein Kollege: Erwerbminderungsrentner darf 400 Euro pro Monat und 2X pro Jahr 800 Euro hin zu verdienen!Richtig oder? Er arbeitet als Aushilfsfahrer meist 1-2 mal die Woche. max 3 Stunden! Er bekommt aufgrund tariflicher Vereinbarung (Dienstreisenverordnung) wenn er länger wie 8 Sunden abwesend ist, 6 Euro Spesen die verlängerte Abwesenheit ergab sich durch lange Wartezeit beim Kunden.(Die Wartezeit bekommt er nicht bezahlt er liegt in der Koje) Wen ich das bei der Mini Job Zentrale richtig verstehe, ist das aufgrund der Steuerfreiheit der Spesen erlaubt! Oder? Aber was ist bei der Rente er bekommt ja mehr wie die Erlaubten 400 Euro?Die Spesen Bezahlten die zusätzlich. Also 406 Euro! Für die 6 Euro arbeitet er ja eigentlich nicht das sind ja Spesen! Und wird der 400 Euro Job durch die Spesen Sozialabgaben pflichtig? Und was ist bei mir (ich würde bei maximal 6 Arbeitsstunden aufgrund der Wartezeiten und nach 4,5 Arbeitsstunden 45 Minuten Pause ja viel Schneller die Spesen Bekommen) Erwerbsminderungsrentner ich darf ja mehr wie 400 Euro verdienen, nur werden die zum beispiel 406 Euro dann Lohnsteuer UND Sozialabgaben pflichtig. MfG funix1

3 Experten-Antworten

Experten-Antwortam 10.08.2010 | 12:10

Hallo funix1,

der Arbeitgeber kann Reisekosten steuerfrei ersetzen, die dem Arbeitnehmer durch eine beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit entstehen (§ 3 Nr. 13 EStG und § 3 Nr. 16 EStG). Der steuerfreie Reisekostenersatz ist auf die Mehraufwendungen beschränkt, die durch die Auswärtstätigkeit entstehen; dabei werden Verpflegungsmehraufwendungen nur in Höhe von Verpflegungspauschalen anerkannt.

Die Verpflegungskostenpauschbeträge richten sich nach der Dauer der Abwesenheit:

- 24 EUR bei einer Abwesenheit von 24 Stunden,

- 12 EUR bei einer Abwesenheit von weniger als 24 Stunden, aber mindestens 14 Stunden,

- 6 EUR bei einer Abwesenheit von weniger als 14 Stunden, aber mindestens 8 Stunden

Soweit die Reisekostenvergütungen (incl. Verpflegungsmehraufwand) aufgrund der o. g. Regelung lohnsteuerfrei sind, stellen sie kein Arbeitsentgelt im Sinne der Sozialversicherung dar (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 SvEV) und sind damit einerseits beitragsfrei und spielen andererseits auch bei der Prüfung der Geringfügigkeitsgrenze (Minijob) und der Hinzuverdienstgrenze (Rente) keine Rolle.

Wird aber beispielsweise für eine Auswärtstätigkeit von weniger als 8 Stunden vom Arbeitgeber eine (lohnsteuerpflichtige) Entschädigung gezahlt, ist diese stets Arbeitsentgelt im Sinne der Sozialversicherung und damit sowohl beitragspflichtig als auch bei der Prüfung der Geringfügigkeitsgrenze/Hinzuverdienstgrenze zu berücksichtigen.

Experten-Antwortam 10.08.2010 | 14:54

Hallo funx1,

dann verstehe ich Ihre Frage nicht. Worauf wollen Sie hinaus? Warum sollte der Rentenversicherungsträger wegen einer lohnsteuerfreien und sozialversicherungsrechtlich unbeachtlichen Verpflegungspauschale die „Rente streichen“? Es handelt sich hier nicht um Arbeitsentgelt im sozialversicherungsrechtlichen Sinn und wird daher auch nicht in der Meldung an die Sozialversicherung aufgeführt. Gleiches gilt für die Abwesenheitszeit. Weder bei der Hinzuverdienstgrenze noch bei der Geringfügigkeitsgrenze spielt die Arbeitszeit vs. Abwesenheitszeit eine Rolle.

Experten-Antwortam 10.08.2010 | 14:04

Hallo funix1,

maßgebend ist grundsätzlich die beruflich bedingte Abwesenheitszeit und nicht die reine Arbeitszeit. Damit reicht prinzipiell die beruflich bedingte Abwesenheitszeit von 8 Stunden für einen lohnsteuerfreien und damit sozialversicherungsfreien Verpflegungskostenpauschbetrag aus, auch wenn die reine Arbeitszeit nur 3 Stunden beträgt.

Das Sozialversicherungsrecht – und damit auch der Rentenversicherungsträger - folgt hier aufgrund § 1 Abs. 1 Nr. 1 SvEV (Sozialversicherungsentgeltverordnung) grundsätzlich dem Steuerrecht. Entscheidend ist hier also letztlich, wie die Finanzverwaltung (das Finanzamt) die gezahlten Verpflegungskosten steuerrechtlich einordnet. Bei Zweifeln oder Problemen hinsichtlich der lohnsteuerrechtlichen Behandlung der Verpflegungs-/Reisekosten sollten Sie sich zur abschließenden Klärung daher vorzugsweise direkt mit Ihrem Finanzamt, Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein in Verbindung setzen.

3 Antworten

funix1am 10.08.2010 | 12:52
Hallo Und DANKE für die schnelle KOMPETENTE Antwort! Dazu habe ich aber noch eine Nachfrage! Wird aber beispielsweise für eine Auswärtstätigkeit von weniger als 8 Stunden vom Arbeitgeber eine (lohnsteuerpflichtige) Entschädigung gezahlt, ist diese stets Arbeitsentgelt im Sinne der Sozialversicherung und damit sowohl beitragspflichtig als auch bei der Prüfung der Geringfügigkeitsgrenze/Hinzuverdienstgrenze zu berücksichtigen. Frage im Reisekostengesetz/Tarifvertrag wird von Abwesenheitszeit gesprochen! Er arbeitet nur 3 Stunden ist aber 8 Stunden mit Pause und Wartezeit abwesend, somit müsste die zeit doch Reichen damit die Reisekostenvergütung nicht als Arbeitsentgelt zählt und nicht sozialversicherungspflichtig ist. Oder? PS: Er bekommt nur 3 Stunden bezahlt. Ist eigentlich unglaublich, aber im Transportgewerbe üblich. Noch nee heikle Frage. Macht die Rentenversicherung Probleme, weil man ihm die Zeit so auslegt, als wenn er mehr wie 3 oder 6 Stunden unterwegs ist (arbeitet), Butter bei die Fische versuchen die ihm die Rente zu streichen? Mit freundlichen Grüßen funix
funix1am 10.08.2010 | 14:14
Danke für die Antwort! Den Unteren Teil haben sie aber nicht Beantwortet! Noch nee heikle Frage. Macht die Rentenversicherung Probleme, weil man ihm die Zeit so auslegt, als wenn er mehr wie 3 oder 6 Stunden unterwegs ist (arbeitet), Butter bei die Fische versuchen die ihm die Rente zu streichen? MfG funix1
funix1am 11.08.2010 | 08:42
Hallo Ich hatte da an das Argument gedacht das er ja über 3 Stunden für einen Arbeitgeber unterwegs ist! Und die Rentenversicherung deshalb denken könnte er könne dann ja auch regelmäßig über 3 Stunden unterwegs sein. Schließlich bekommt er die Rente nur, weil er nur unter 3 Stunden ARBEITEN kann. Nach ihrer Argumentation denke ich aber das sich diese Sorge erledigt hat. Ich Drucke ihm dies aus und dann kann er sich da ja drauf Berufen! PS: An Elena wird alles Gemeldet!! Mit freundlichen Grüßen Funix1
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