Hallo "Träumer",
Jahrgang 1957 hat die Möglichkeit die Altersrente für besonders langjährig Versicherte in Anspruch zu nehmen, insofern das Lebensalter von 63 Jahren und 10 Monaten und eine Wartezeit von 45 Jahren erfüllt sind. Es ist korrekt, dass Anrechnungszeiten wegen eines Fachschulbesuchs nicht auf die Wartezeit von 45 Jahren angerechnet werden kann. Wann genau Sie Ihre 45-jährige Wartezeit erreichen, können Sie aus Ihrer Rentenauskunft entnehmen oder in einem persönlichen Beratungsgespräch in einer unserer Beratungsstellen erfragen.