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45 Beitragsjahre

von Birgit S.27.04.2019 | 13:45
89 Ansichten
14 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Guten Tag, habe eine Frage betr. dieser 45 Beitragsj. Bin 59 geb. habe Sept. 2020 meine 45 Jahre voll. Arbeite zur Zeit 14 Std. die Woche, wollte noch weiter zurück auf 9 Std die Woche gehen. Will mich um meine Enkel kümmern, damit die Tochter wieder arbeiten kann. Meine Frage, gibt es Nachteile bei 9 Std die Woche ,betr. dieser 45 Beitragsj. Kann dann mit 64 u 2 Monate ohne Abschlag in Rente. Habe nur wenig Renten-Anspruch, deshalb möchte ich keinen Abschlag. Danke für eine Auskunft

14 Antworten

Susanne A.am 27.04.2019 | 13:59
Du würfelst da einjges durcheinander. Ob du 14 oder 9 Stunden arbeiten gehst, ändert nichts an den 45 Jahren.
Birgit S.am 27.04.2019 | 15:13
Ja, also ist es egal ob man 9 oder 40 Std die Woche arbeitet, betr. der 45 Beitragsj. gibt es da keine besonderen Gesetze. Ich könnte ja sonst erst mit 66 u 2 Monate in Rente, was ich ja nicht will.
PeterTam 27.04.2019 | 15:17
Die 45 Jahre alleine zählen nicht für eine abschlagsfreie Rente. Auch berücksichtigt werden muss dein Geburtsjahr. 45 Jahre bedeutet lediglich das du OHNE Abschläge früher als die Regelaltersrente in Rente gehen kannst. Und das ist eben gestaffelt nach Jahrgang. In deinem Falle kannst du abschlagsfrei Sept. 2023 in Rente gehen und musst nicht bis 2025 ( Regelaltersrente ) warten. Gehts du 09.2023 ( 64 und 2 Mon.) musst du dennoch Abschläge in Kauf nehmen.
Birgit S.am 27.04.2019 | 15:40
Wenn ich meine 45 J. habe, kann ich mit 64 u 2 Monate ohne Abschlag in Rente. Auch wenn ich 2 Jahre vorher überhaupt nicht mehr arbeite.
Besserwisseram 27.04.2019 | 16:34
Zitat von PeterT anzeigen
Guten Tag, habe eine Frage betr. dieser 45 Beitragsj. Bin 59 geb. habe Sept. 2020 meine 45 Jahre voll. Arbeite zur Zeit 14 Std. die Woche, wollte noch weiter zurück auf 9 Std die Woche gehen. Will mich um meine Enkel kümmern, damit die Tochter wieder arbeiten kann. Meine Frage, gibt es Nachteile bei 9 Std die Woche ,betr. dieser 45 Beitragsj. Kann dann mit 64 u 2 Monate ohne Abschlag in Rente. Habe nur wenig Renten-Anspruch, deshalb möchte ich keinen Abschlag. Danke für eine Auskunft
Die 45 Jahre alleine zählen nicht für eine abschlagsfreie Rente. Auch berücksichtigt werden muss dein Geburtsjahr. 45 Jahre bedeutet lediglich das du OHNE Abschläge früher als die Regelaltersrente in Rente gehen kannst. Und das ist eben gestaffelt nach Jahrgang. In deinem Falle kannst du abschlagsfrei Sept. 2023 in Rente gehen und musst nicht bis 2025 ( Regelaltersrente ) warten. Gehts du 09.2023 ( 64 und 2 Mon.) musst du dennoch Abschläge in Kauf nehmen.
Lieber PeterT, September 23 und 09/23 sind doch wohl ein und dasselbe, also beides ohne Abschläge wenn 45 Jahre erfüllt sind. Oder rechnen Sie anders als ich?
Birgit S.am 27.04.2019 | 16:48
Der Name Besserwisser sagt schon alles, sie blicken durch.
W°lfgangam 27.04.2019 | 17:50
Hallo Birgit S., vielleicht ist es sogar finanziell besser, mit 63 sofort in die Altersrente mit Abschlag zu gehen UND daneben noch - wie geplant - in dem geringen Maß/Einkommen = Hinzuverdienst neben der Rente, weiterzuarbeiten ...Stichwort "Flexirente". Lassen Sie sich darüber in der nächsten Beratungsstelle informieren. Die 45 Jahre/das 'Abschlagsgespenst' sind nicht immer das Entscheidende, sondern wann Sie mit welchem Rentenbeginn und zusätzlichem Einkommen die nächsten 10/20/30 Jahre am meisten in der Haushaltskasse haben. Gruß w.
-am 29.04.2019 | 14:24
Hallo Birgit S., auch wenn Sie die Stunden reduzieren wird die Beschäftigung für die 45 Jahre berücksichtigt.
Nachdenkenam 30.04.2019 | 09:06
Alles was die DRV heute sagt und Ihnen schreibt, kann morgen durch eine Gesetzesänderung / Reform ungültig sein. Gehen Sie nach erhalt Ihrer Rente ins Ausland, kann Ihnen der Zuschuss zur Krankenkasse gestrichen werden.( bei Erhalt einer zweiten Auslandsrente) Nichts ist beständig bei der DRV Gruss
Nachdenkenam 30.04.2019 | 15:06
Alles was die DRV heute sagt und Ihnen schreibt, kann morgen durch eine Gesetzesänderung / Reform ungültig sein. Gehen Sie nach erhalt Ihrer Rente ins Ausland, kann Ihnen der Zuschuss zur Krankenkasse gestrichen werden.( bei Erhalt einer zweiten Auslandsrente) Nichts ist beständig bei der DRV Gruss
Deine Meckerei ist beständig. Leider! Du bist schon ein armer, bemitleidenswerter Tropf.
Werden solche beleidigende Beiträge von der Zensur nicht gelöscht? Oder gilt dies nur für Nicht DRV Mitarbeiter ?
Kaiseram 30.04.2019 | 15:21
Zitat von Nachdenken anzeigen
Deine Meckerei ist beständig. Leider! Du bist schon ein armer, bemitleidenswerter Tropf.
Werden solche beleidigende Beiträge von der Zensur nicht gelöscht? Oder gilt dies nur für Nicht DRV Mitarbeiter ?
Warum sollte man die Wahrheit löschen? Dann wäre doch Dein Beitrag aufgrund der falschen Aussagen zuerst zu löschen.
B.am 30.04.2019 | 16:18
@ A.: Leider ist Ihr Beitrag genauso unsinnig und widersprüchlich in sich. Sie selbst ignorieren keine Beiträge, schlagen das aber anderen vor. Fazit: Erst denken und dann schreiben und nicht umgekehrt!
Nachdenkenam 30.04.2019 | 17:04
Hallo B ich rede über Verweigerung des Krankengeldzuschusses nach 48 bezahlten Versicherungsjahren durch die DRV Berlin. Wer erstattet dem Versicherten den Abzug oder bezahlte Beiträge? Über Kürzung der Rentenberechnung nach 48 Versicherungsjahren Minus 7,2%. Betroffen sind die Jahrgänge von 1942 bis 1952. Ihr Mitleid benötige ich nicht, auch nicht Ihre sanften Hinweise Gruss
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