Es ist in der Tat so, das die neue Altersrente für langjährig Versicherte mit 45 Jahren Pflichtbeiträge erst mit 65 Jahren beansprucht werden kann. Liegt Schwerbehinderung (Grad der Behinderung von 50) zum Rentenbeginn vor, kann die Altersrente für schwerbehinderte Menschen auch früher beansprucht werden.