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45 Jahre Beitragszeit

von bubbas24.02.2007 | 19:16
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5 Antworten

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Hallo, da ich an mehreren Stellen gelesen habe, dass man, wenn man 45 Jahre Beiträge gezahlt hat bevorzugt behandelt wird, wollte ich fragen wie genau das aussieht. Oder gibt es diese Regelung gar nicht und sie ist nur Gespräch in den Medien? Männlich, 1949 geboren, im Jahr 2008 dann 45 Jahre Beiträge gezahlt. Wann könnte man dann ohne Abschläge in Rente gehen? Danke schonmal im Vorraus für die Aufklärung :) gruß bubbas

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 26.02.2007 | 13:40

Die 45 Versicherungsjahre waren Teil früherer Vertrauensschutzregelungen bei der Anhebung von Altersgrenzen vorgezogener Altersrenten. Sie haben sich durch Zeitablauf erledigt.

4 Antworten

KSCam 24.02.2007 | 19:43
noch gibt es diese Regelung nicht! Bei den derzeitigen Überlegungen zu den neuen Rentengesetzen (Stichwort Rente mit 67) wir diskutiert, dass der, der 45 Arbeitsjahre hat, keinen Abschlag hat, wenn er mit 65 in Rente geht. In 2 Monaten wissen wir wohl mehr, wenn die neuen Gesetze das Parlament durchlaufen haben. Dann weiß man auch, ob der Entwurf 1:1 übernommen wurde oder ob es Änderungen gibt. Bis Sie im Jahr 2014 65 Jahre alt sind, wird man es wohl wissen.
Schäuble, Michel Glos, Raffelhüschen, Mißfelder, 50-Plus-Münte und andere Freunde der Rente mit 70am 25.02.2007 | 20:32
Das „Gemurkse“ der Regierenden in Sachen Rente mit 45 Beitragsjahren könnte verfassungswidrig sein. http://www.ig-soziale-gerechtigkeit.de/index.php?option=com_cont… Hören Sie lieber auf die mahnenden Stimmen von Herrn Mißfelder, des Innenministers Schäuble und nunmehr des Bundeswirtschaftsministers, Michel Glos: Rente mit 67 ist bald „Schnee von gestern“: http://www.rp-online.de/public/article/aktuelles/politik/deutsch… http://www.focus.de/finanzen/altersvorsorge/rente/glos-vorstoss_… http://www.hna.de/politikstart/00_20070123180300_Kommt_die_Rente… Lebenslanges Arbeiten nimmt immer mehr Kontur an!
bekissam 25.02.2007 | 23:19
Leider wissen wir dann noch gar nichts, sollte die Regelung tatsächlich verabschiedet werden. Es ist nicht nur nach meiner Meinung verfassungs- und systemwidrig, die Leistung von 45 Entgeltpunkten in 45 Jahren in der gesetzlichen Rentenversicherung anders zu bewerten, als 45 Entgeltpunkte, die beispielsweise in 40 Jahren erzielt wurden. Es konnte mir auch bisher keiner einen einigermaßen reellen Bewertungsmaßstab nennen, wie man z. B. körperlich besonders anstrengende Berufe oder Beschäftigungen zusammenstellen soll. Auch für diesen Fall werden zahlreiche Betroffene den Gleichbehandlungsgrundsatz verletzt sehen und nachweisen können, dass sie ebenfalls eine körperlich anstrengende Arbeit verrichten, jedoch nicht benannt sind. Andererseits wird nicht jeder Dachdecker auch tatsächlich auf dem Dach herumklettern. Soll man dann hinter jeden einen Aufpasser stellen, der sich ansieht, was der künftige Rentner tatsächlich wohl so arbeitet? Man kann daher nur warnen, irgendwelche Sonderregelungen überhaupt einzuführen. Schon hatten sich die Banker ebenfalls mit gewünschten Extrawürsten gemeldet. Der aus politischen Gründen nicht erklärten tatsächlichen Absicht einer kräftigen Rentenkürzung würden durchweg alle Ausnahmen ebenfalls widersprechen.
Schäuble, Michel Glos, Raffelhüschen, Mißfelder, 50-Plus-Münte und andere Freunde der Rente mit 70am 26.02.2007 | 08:14
Gegen "Ihre" Regelung wird massiv getrommelt. Die heutige Top-Nachricht: Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche.
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