Leider hat Schade recht. Der Gesetzgeber nimmt auf die besonders langjährig Versicherten erst bei einem Rentenbeginn ab dem 65. Lebensjahr besondere Rücksicht.
Zumindest sollten Sie die 45 Jahre Pflichtversicherung in der Rentenhöhe wiederfinden.
Die vorzeitigen Rentenalternativen sind vielfältig; zur individuellen Abklärung Ihrer Situation sollten Sie vorsorglich einen Termin bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle vereinbaren. Die Ihrem Wohnort am nächsten gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Service/Beratungsstellen" ermitteln.