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45 Jahre Pflichtversichert

von WIBA15.01.2008 | 08:52
1330 Ansichten
2 Antworten
Hallo, im Oktober 2011 bin ich 45 Jahre pflichtversichert, aber erst 60 Jahre alt. Könnte ja jetzt noch Altersteilzeit beantragen. Bj. 1951. Was wäre sinnvoller, Altersteilzeit oder im Oktober 2011 vorzeitig mit 45 Pflichtjahren in Rente. Danke für Ihre schnelle Antwort Gruss wiba

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 15.01.2008 | 15:26

Leider hat Schade recht. Der Gesetzgeber nimmt auf die besonders langjährig Versicherten erst bei einem Rentenbeginn ab dem 65. Lebensjahr besondere Rücksicht.

Zumindest sollten Sie die 45 Jahre Pflichtversicherung in der Rentenhöhe wiederfinden.

Die vorzeitigen Rentenalternativen sind vielfältig; zur individuellen Abklärung Ihrer Situation sollten Sie vorsorglich einen Termin bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle vereinbaren. Die Ihrem Wohnort am nächsten gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Service/Beratungsstellen" ermitteln.

1 Antworten

Schadeam 15.01.2008 | 10:26
ich empfehle den Besuch einer Beratungsstelle der RV, weil ich befürchte, dass Sie falsche Vorstellungen darüber haben, wann Sie in Rente gehen können. Sind Sie eigentlich männlich oder weiblich? als berufstätige Frau (Jg 51) können Sie mit 60 in Rente gehen (da ist es letztlich egal, ob sie AT vereinbaren oder nicht). Und die 45 Jahre spielen keine Rolle! Als Mann wäre eine Rente mit 60 wohl nur möglich, wenn 50 % Schwerbehinderung vorliegt. Beim Jahrgang 1951 ist die AR nach Altersteilzeit erst ab 63 möglich. Die 45 Jahre spielen nur dann eine Rolle, wenn Sie erst mit 65 in Rente gehen. Aber wie gesagt - das alles sollte persönlich besprochen werden, alle möglichen Eventualitäten und Alternativen kann ein onlineforum nicht aufzeigen.
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