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Experten-Antwort

45 Jahre Wartezeit und früher (mit Abschlägen) in Rente

von Thea02.11.2018 | 10:47
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6 Antworten

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Es sieht so aus, dass ich die 45 Jahre Wartezeit für langjährig Versicherte erreichen könnte. Das würde bedeuten, dass ich mit gut 64 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen könnte. Ich würde aber gerne noch früher gehen und auch gerne dafür dann Abschläge in Kauf nehmen. Bei der Rente mit 63 sind mir die Abschläge zu hoch und ich würde auch Geld verschenken, da ich ja mit 64 tatsächlich bereits abschlagsfrei gehen könnte. Kann ich z.B. je Monat auf 0,3% Rente verzichten und dann einige Monate früher gehen? Oder welche Möglichkeiten gibt es, um so früh wie möglich aus dem Berufsleben auszusteigen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Thea,

die Antwort von "chi" ist absolut zutreffend.

Eine vorzeitige Inanspruchnahme einer Altersrente für besonders langjährig Versicherte ist nicht möglich.

Der Umfang der Kürzung einer Altersrente für langjährig Versicherte ergibt sich unabhängig von der Frage, ob die betreffende Person die Wartezeit von 45 Jahren erreicht hat, immer im Vergleich zum Beginn der Regelaltersrente.

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5 Antworten

Tipam 02.11.2018 | 10:58
kündigen :-)
chiam 02.11.2018 | 11:10
Die Rente für *besonders* langjährig Versicherte (ohne Abschläge) kann man nicht vorzeitig beziehen. Wenn Sie davor schon in Rente wollen, bleibt nur die Rente für langjährig Versicherte (ohne „besonders“), auf die aber Abschläge von 0,3% pro Monat anfallen, und zwar gezählt bis zur Regelaltersgrenze – nicht bis zur Altersgrenze für die Rente für besonders langjährig Versicherte. Sie könnten kündigen, sobald Sie die Wartezeit von 45 Jahren erfüllt haben, und die Zeit bis zur Rente für besonders langjährig Versicherte ohne Rente überbrücken (Ersparnisse).
Theaam 02.11.2018 | 11:12
Anscheinend ist die Frage nicht verständlich formuliert, weil sie hier Belustigung hervorruft.
senf-dazuam 02.11.2018 | 11:12
Der Abschlag berechnet sich vom Zeitpunkt des absclagfreien Bezugs der gewählten Rente. Beim vorzeitigen Bezug der Rente für langjährg Versicherte kann nicht der Bezug der abschlagsfreien Rente für *besonders* langjährig Versicherte zur Berechnung des Abschlags genommen werden. Schauen Sie mal bei https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigati… rein, unten geben Sie ein paar Daten an und erhalten die möglichen REntenbeginn-Daten samt zugehörigem Abschlag.
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