Hallo Roland,
Gemäß § 38 SGB VI haben Versicherte Anspruch auf Altersrente für besonders langjährig Versicherte, wenn sie das 65.Lebensjahr vollendet und die sog. Wartezeit von 45 Versicherungsjahren erfüllt haben.
Der frühestmögliche Rentenbeginn ohne Abschlag ist somit der 01.05.2029
(wenn Sie am 01.04.64 geboren sind ist es der 01.04.2029)
Auch bei Vorliegen einer Behinderung (50%) ist der frühestmögliche Rentenbeginn ohne Abschlag der gleiche Zeitpunkt.
(siehe § 37 SGB VI).
Damit die Rente gezahlt werden kann, ist eine rechtzeitige Antragstellung erforderlich. Wir empfehlen den Antrag circa 3 Monate vor dem beabsichtigten Rentenbeginn zu stellen.
Über die Auswirkungen einer ggfs. vorzeitigen Inanspruchnahme einer Altersrente für schwerbehinderte Menschen bzw. einer Altersrente für langjährig Versicherte (nicht besonders langjährig Versicherte) sowie einer über den Beginn der Altersrente weiter ausgeübten Beschäftigung, empfehlen wir Ihnen sich von Ihrem Rentenversicherungsträger persönlich beraten zu lassen.
Bitte wenden Sie sich mit dieser Frage daher an die nächstgelegene Auskunfts- und Beratungsstelle oder an die kostenlose Servicehotline 0800 1000 4800.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung