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Experten-Antwort

45 Versicherungsjahre

von Roland15.05.2023 | 10:17
102 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich bin Jahrgang 04/64 und habe im September 2024 45 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt. Wann kann ich ohne Abschläge in Rente gehen, diese beantragen und kann man dann zusätzlich noch weiter arbeiten und was hätte das für Auswirkungen auf die Rente? Erhöht sich die Rente die ausbezahlt wird dann? Und wie sieht es mit einem Grad der Behinderung von 50% aus? Was ändert sich dann? Vielen Dank vorab schon mal für die Hilfe! Schöne Grüße

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Roland,

Gemäß § 38 SGB VI haben Versicherte Anspruch auf Altersrente für besonders langjährig Versicherte, wenn sie das 65.Lebensjahr vollendet und die sog. Wartezeit von 45 Versicherungsjahren erfüllt haben.

Der frühestmögliche Rentenbeginn ohne Abschlag ist somit der 01.05.2029

(wenn Sie am 01.04.64 geboren sind ist es der 01.04.2029)

Auch bei Vorliegen einer Behinderung (50%) ist der frühestmögliche Rentenbeginn ohne Abschlag der gleiche Zeitpunkt.

(siehe § 37 SGB VI).

Damit die Rente gezahlt werden kann, ist eine rechtzeitige Antragstellung erforderlich. Wir empfehlen den Antrag circa 3 Monate vor dem beabsichtigten Rentenbeginn zu stellen.

Über die Auswirkungen einer ggfs. vorzeitigen Inanspruchnahme einer Altersrente für schwerbehinderte Menschen bzw. einer Altersrente für langjährig Versicherte (nicht besonders langjährig Versicherte) sowie einer über den Beginn der Altersrente weiter ausgeübten Beschäftigung, empfehlen wir Ihnen sich von Ihrem Rentenversicherungsträger persönlich beraten zu lassen.

Bitte wenden Sie sich mit dieser Frage daher an die nächstgelegene Auskunfts- und Beratungsstelle oder an die kostenlose Servicehotline 0800 1000 4800.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

3 Antworten

Mondkindam 15.05.2023 | 11:50
Schauen Sie doch einfach mal in die Rentenauskunft, die Sie -vom Jahrgang her- doch sicher schon mal erhalten haben. Da werden Aussagen zu allen für Sie möglichen Altersrentenarten getroffen.
senf-dazuam 15.05.2023 | 14:01
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Online-Dienste… Hier geben Sie Ihre Daten ein und erhalten die möglichen Rentenbeginndaten. Jeweils etwa drei Monate vor dem Rentenbeginn sollten die den Antrag stellen, wenn das Konto soweit geklärt ist. Aus Sicht der DRV geht das, eine Einkommensanrechnung gibt es seit kurzem bei Altersrenten nicht mehr.. Ab der Regelaltersgrenze wird dann ggf. jährlich anhand der weiteren Beiträge die Rente angepasst. Wenn Sie einen GdB >= 50 haben und 35 Jahre an rentenrechtlichen Zeiten (sog. Wartezeit von 35 Jahren), dann könnten Sie due Rente für schwerbehinderte Menschen beantragen. In dem Fall machen Sie im Rentenbeginnrechner ein Häkchen bei schwerbehindert, dann werden auch diese Renten in der Auswahl angezeigt.
Rolandam 15.05.2023 | 17:28
Vielen Dank!!!
Deutsche Rentenversicherung
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