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Experten-Antwort

45 Versicherungsjahre und Zeiten aus Minijobs

von Luise29.12.2017 | 10:54
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3 Antworten

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Guten Tag, auf der Seite der Rentenversicherung ist zu den 45 Versicherungsjahren vermerkt, dass auch Zeiten aus Minijobs angerechnet werden. Erfolgt die Berücksichtigung von Zeiten aus Minijobs grundsätzlich oder nur wenn die Rentenversicherungspflicht für diesen nicht ausgeschlossen wurde? Anwartschaften auf EM-Rente entstehen meines Wissens ja nur, wenn ich im Minijob Rentenversicherungspflichtig bleibe und meinen Eigenanteil zahle, von daher ist mir nicht klar, wie es sich mit den Anrechnungszeiten für die Rente langjährig Versicherter mit 45 Beitragsjahren verhält. Gruß Luise

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo, Luise,

dem Beitrag von KSC wollen wir nichts weiter beifügen. Sollten Sie in Zukunft eine vorgezogene Altersrente beziehen wollen, liegt es in Ihrem Ermessen, ob Sie sich für einen Minijob mit oder ohne eigenen Beitragsanteil entscheiden. Zur Entscheidungshilfe besteht die Möglichkeit eine Beratung bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der DRV in Ihrer Nähe für sich in Anspruch zu nehmen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

KSCam 29.12.2017 | 13:39
Grundsätzlich ist die Mitteilung die Sie gelesen haben schon richtig und grundsätzlich haben Sie auch Recht mit Ihrer Meinung. aber - ganz so einfach ist es auch wieder nicht. Der Minijobber der den Eigenanteil selbst zahlt (momentan 3,7%) erwirbt sich damit zusätzliche Versicherungszeiten die auch bei den 45 Jahren mitrechnen. Mit jedem Jahr kommen damit 12 zählende Monate ins Rentenkonto. Zahlt nur der Arbeitgeber die Pauschalbeiträge wirkt sich das nach dem oben beschriebenen nicht aus. Aber auch diese Pauschalen bringen je nach Minijoblohn und Dauer in jedem Jahr 1-4 Pauschalmonate und auch die zählen bei den 45 Jahren mit. Im Einzelfall können auch diese Monate helfen die 45 Jahre voll zu bekommen. Wer aber über längere Zeit "nur" einen Minijob ohne Eigenanteile hat, wird mit diesen Pauschalmonaten "nie im Leben" auf 45 Jahre kommen. So gesehen wieder mal ein Unterschied zwischen Theorie und Praxis, was die Erklärung in irgendwelchen Merkblättern nicht vereinfacht.
Luiseam 29.12.2017 | 18:30
Vielen Dank für die ausführliche Erklärung
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