Hallo Milena,
Sie sollten Ihren Rentenversicherungsträger über die geplante Arbeitsaufnahme im Minijob-Bereich informieren; dieser wird den Sachverhalt konkret für Sie prüfen.
Sofern Sie nicht dauerhaft mehr wie 3 Stdn. täglich arbeiten, sondern nur im Ausnahmefall, dürfte dies jedoch kein Problem darstellen.