Hallo Janine,
ich schließe mich den Ausführungen von Schiko an.
"Für den 450 Eurojob zahlt der Arbeitgeber 30 %
an die Minijob Zentrale
Hiervon sind 15% zur Rentenversicherung, dies
ist aber noch kein Vollbeitrag von 18,90%.
Früher konnte man auf die Versicherungs-
freiheit durch schriftliche Erklärung an den AG
verzichten, mit der Folge der Beschäftigte
hatte die 3,9% aus eigener Tasche bezahlt.
Seit 1.1.2013 fällt automatisch dieser Beitrag an, um diesen Betrag( 450 x 3,9) von 17,55
fällt der Arbeitgeberbetrag ( 450 - 17,55) ge-
ringer aus mit Euro 432,45.
Für Verträge vor 1.1.2013 muss also noch
schriftlich auf die Versicherungs Freiheit ver-
zichtet werden, damit durch die Eigenleistung
von 17,55 der Vollbeitrag erreicht wird und
es werden 4,43 Rente im Jahr gutgeschrieben."