Hallo Bandoo,
die Abführung eines Eigenanteils bei einem genehmigten Minijob hat keinen negativen Einfluss auf die Höhe einer laufenden Erwerbsminderungsrente. Soweit der Verdienst aus dem 450 EUR Job mindestens 175 EUR beträgt, beträgt der Eigenanteil 3,6 % vom Gehalt. Einen Minijobrechner finden Sie hier:
https://www.minijob-zentrale.de/DE/05_multifunktionsleiste/03_service/05_tools_rechner/02_Minijob_Rechner/2020/node.html
Ob die Zuzahlung beispielsweise für den späteren Bezug einer Altersrente oder aus anderen Gründen sinnvoll sein kann, hängt von den genauen Umständen des Einzelfalles ab und kann von hier aus nicht abschließend beantwortet werden. Bitte wenden Sie sich mit dieser Frage daher an die nächstgelegene Auskunfts- und Beratungsstelle oder an die kostenlose Servicehotline 0800 1000 4800.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
@siehe hier: Danke für den Hinweis, es war tatsächlich ein Tippfehler