Eine Tätigkeit dürfen Sie nur im Rahmen Ihres Restleistungsvermögens ausüben. Arbeiten Sie als Bezieher einer Rente wegen voller Erwerbsminderung mindestens drei Stunden täglich, kann unter Umständen Ihr Anspruch auf die Rente entfallen.
Für eine Rente wegen voller Erwerbsminderung gilt eine Hinzuverdienstgrenze von 6.300 EUR im Kalenderjahr.
Wir weisen darauf hin, dass Sie verpflichtet sind, Ihren Rentenversicherungsträger vor Aufnahme einer Beschäftigung hiervon in Kenntnis zu setzen.