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Experten-Antwort

450€-Job

von pedro21.08.2015 | 09:32
1128 Ansichten
4 Antworten

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Ich erhalte eine Altersrente wg/Schwerbehinderung ( 63 J ). Muss ich einen Minijob der RV melden. Und - auch wenn hier nicht das Finanzamt ist - muss ich bei einer Rente von insgesamt 750 € plus eben dann 450 € Steuern bezahlen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo pedro,

ja, den Minijob müssen Sie Ihrem Rentenversicherungsträger melden.

Fragen zum Steuerrecht können in diesem Forum leider nicht beantwortet werden.

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3 Antworten

=//=am 21.08.2015 | 13:52
In Ihrer Steuererklärung müssen Sie den Minijob auf jeden Fall angeben. Ob Sie dann Steuern zahlen müssen, darüber entscheidet das Finanzamt.
ottonormalVerbraucheram 21.08.2015 | 14:16
Hallo Also ich brauch den Mini Job nicht beim FA angeben.
W*lfgangam 21.08.2015 | 21:17
Hallo Pedro, bei der Besteuerung des Mini-Jobs gibt es 3 Möglichkeiten: 1. pauschaler Abzug von 2 % 2. Besteuerung nach "Lohnsteuerkarte", also den für Sie geltenden Steuermerkmalen - i. d. R. werden dann keine Steuern abgezogen 3. Pauschale Lohnsteuer von 20 % Üblicherweise wird 1. Variante gewählt, damit ist dieses Einkommen steuerrechtlich 'abgehakt' und wird im Rahmen der ESt-Erklärung nicht mehr als zusätzliches steuerpflichtiges Einkommen berücksichtigt. Können Sie bei der DRV hier nochmal nachlesen: http://www.minijob-zentrale.de/DE/0_Home/01_mj_im_gewerblichen_b… Gesicherte Informationen natürlich nur möglich über Finanzamt, Steuerberater, Lohnsteuerhilfevereine und Anwälte mit entsprechender Qualifikation/Zulassung. Gruß w.
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