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Experten-Antwort

45jährige Wartezeit

von Wartezeit28.10.2022 | 21:20
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4 Antworten

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Ich versuche auszurechnen, welche Wartezeit ich bis jetzt zusammen habe. Das ist sehr schwierig. In meinem Rentenverlauf steht am Ende: 10 Jahre Berücksichtigungszeiten wegen Kinderderziehung. Mein Kind ist 1983 geboren, ich war dann 6 Monate zuhause und habe danach überwiegend Teilzeit gearbeitet. Werden die Kinderberücksichtigungszeiten zusätzlich dazu gezählt für die 45jährige Wartezeit, auch wenn in diesem Zeitraum schon Beiträge aus Angestellten-Einkommen gezahlt wurden? Oder werden nur in diesem Zeitraum entstandene Lücken "aufgefüllt"? Danke für Ihre Antwort.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Wartezeit,

Kinderberücksichtigungszeiten werden nach § 51 Abs. 3a SGB VI auf die Wartezeit von 45 Jahren angerechnet. Fallen in diesen Zeitraum zeitgleich Pflichtbeitragszeiten, werden die Monate nicht zusätzlich gezählt.

Über die Internetseite der Deutschen Rentenversicherung können Sie sich gerne eine Rentenauskunft zusenden lassen, in der wir für Sie die Berechnung der 45 Jahre übernehmen. Sollten sich daraus weitere Fragen ergeben, erreichen Sie uns unter der

Service-Nummer 0800 1000 4800 auch persönlich.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

LScham 28.10.2022 | 21:43
Für die 45 Jahr Rente für besonders langjährig Versicherte zählen in Ihrem Fall nur die 30 Monate Kindererziehung ab dem Folgemonat der Geburt dazu. Wird gleichzeitig Arbeitseinkommen aus einer versicherungspflichtigen Beschäftigung erzielt, Teilzeit ist unerheblich, gelten für die Wartezeit nur zusätzlich die Monate, die nicht gleichzeitig auch Beitragszeiten sind. Kinderberücksichtigungszeit, die 120 oder 121 Monate ab Geburtsmonat, zählen für die Wartezeit nicht mit
Schadeam 28.10.2022 | 21:52
Warum rechnen Sie selbst? Fordern Sie doch einfach eine Rentenauskunft an, gleich jetzt über die Online Dienste. Und dann lesen Sie aiuf S 9 bei AT für bes. langj. Versicherte
Wartezeitam 28.10.2022 | 22:18
Vielen Dank !
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