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50

von Wolf26.06.2010 | 17:48
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, bekomme volle EM auf Dauer. Bislang wurde immer alle 2 Jahre von der RV Bund ein ärztl. Befundbericht angefordert, trotz Dauerrente. Jetzt bin ich 50 und erhalte nur noch die Selbstauskunft. Ist das so üblich ab 50 oder liegt das eher am Einzelfall?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Den bisher gemachten Aussagen ist nicht hinzuzufügen, warum und wieso im Einzelfall beim einen Rententräger öfters "Selbstauskünfte" angefordert werden, hängt sicherlich auch mit den Verfahren in den einzelnen Häusern zusammen. Letztlich sind es aber immer Einzelfallentscheidungen, die vom Entscheider so angeordnet werden und auch hier gilt wieder, dass ein Entscheidungsspielraum vorliegt. Daher kann in diesem Forum keine weitere Stellung hierzu abgegeben werden.

14 Antworten

-_-am 26.06.2010 | 17:58
Die DRV Bund kann sich durch einen geringeren Aufwand als der Leistungsberechtigte die erforderlichen Kenntnisse selbst beschaffen, da sie bei Aufnahme einer Beschäftigung durch die Meldung des Arbeitgebers systemgestützt unterrichtet wird. Ein neuer ärztlicher Befundbericht kann nur verlangt werden, wenn den ein medizinischer Sachverständiger begründet für erforderlich hält. Der Sachbearbeitung fehlen dafür die erforderlichen medizinischen Kenntnisse. Eine willkürliche Anforderung ist durch gesetzliche Bestimmungen nicht gedeckt. Meiner Auffassung nach ist die regelmäßige willkürliche Anforderung sogenannter Selbstauskünfte durch gesetzliche Bestimmungen ebenfalls nicht gedeckt. Zumindest sind die Ergebnisse solcher Ermittlungen dersart substanzlos, dass es Rentenversicherungsträger gibt, die vernünftigerweise auf diesen Unsinn seit Jahrzehnten verzichten und nur noch in sehr wenigen Einzelfällen und bei entsprechenden Anhaltpunkten "nachprüfen". Dagegen ist auch nichts einzuwenden. Wer Sozialleistungen beantragt oder erhält, hat 1. alle Tatsachen anzugeben, die für die Leistung erheblich sind, und auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers der Erteilung der erforderlichen Auskünfte durch Dritte zuzustimmen, 2. Änderungen in den Verhältnissen, die für die Leistung erheblich sind oder über die im Zusammenhang mit der Leistung Erklärungen abgegeben worden sind, unverzüglich mitzuteilen, 3. Beweismittel zu bezeichnen und auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers Beweisurkunden vorzulegen oder ihrer Vorlage zuzustimmen. Die Mitwirkungspflichten nach den §§ 60 bis 64 SGB I bestehen nicht, soweit 1. ihre Erfüllung nicht in einem angemessenen Verhältnis zu der in Anspruch genommenen Sozialleistung oder ihrer Erstattung steht oder 2. ihre Erfüllung dem Betroffenen aus einem wichtigen Grund nicht zugemutet werden kann oder 3. der Leistungsträger sich durch einen geringeren Aufwand als der Antragsteller oder Leistungsberechtigte die erforderlichen Kenntnisse selbst beschaffen kann. Warum die DRV Bund noch immer anders verfährt, fragen Sie besser dort nach. Mit Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit hat das jedenfalls nichts zu tun. Die Einsparungen durch die "Aufdeckung" unberechtigten Leistungsbezuges dürften durch den bei der DRV Bund getriebenen Aufwand bei Weitem überschritten werden. Solche alten Zöpfe werden aber vermutlich erst abgeschnitten, wenn "BLÖD" in großen Buchstaben darüber berichtet hat.
Zam 26.06.2010 | 18:46
Ob eine Selbstauskunft ausreicht oder zusätzlich noch ein ärztlicher Befundbericht des behandelnden Arztes seitens der RV angefordert wird , ist immer vom med. Einzelfall abhängig und kann nicht pauschal gesagt werden. In der Regel wird bei der Zuerkennung einer Dauerrente ja vom ärztlichen Dienst der RV in der Akte vermerkt wie vorerst und bis auf weiteres zukünftlich weiter zu verfahren ist. Also ob überhaupt und dann in welchen zeitlichen Abständen und wie ( nur Selbstauskunft und/oder Befundberichtsanforderung ) die zuerteilte Dauerrente überprüft werden soll. Man kann auch keinesfalls pauschal sagen , das ab dem 50. Lebensjahr nur noch Selbstauskünfte angefordert werden und keine ärztliche Befundberichte. Dies ist jetzt bei ihnen zwar so gewesen , kann aber bei der nächsten Überprüfung dann in 2 Jahren oder wann auch immer völlig anders sein. Wenn natürlich die Selbstauskunft bei der RV Zweifel aufkommen lässt, ob noch weiterhin EM besteht wird die RV sicherlich sofort einen ärztlichen Befundbericht vom behandelnden Arzt anfordern und daraufhin sogar im schlimmsten Fall weitere med. Ermittlungen anstellen, welche sogar in ein Rentenentziehungsverfahren münden können. Ist zwar selten, aber dies wurde auch hier schon im Forum geschildert...
-_-am 26.06.2010 | 19:13
"In der Regel wird bei der Zuerkennung einer Dauerrente ja vom ärztlichen Dienst der RV in der Akte vermerkt wie vorerst und bis auf Weiteres zukünftig weiter zu verfahren ist." Wenn vom ärztlichen Dienst ein derartiger Vermerk angebracht wird, muß es dafür aber schon einen sehr konkreten Grund geben. Schwer nachzuvollziehen, wenn gleichzeitig eine Dauerrente befürwortet wird. Die Bewilligung einer unbefristeten Rente kommt nur dann in Betracht, wenn im Zeitpunkt der Rentenfeststellung die Behebung der Erwerbsminderung unwahrscheinlich ist. Die Ungewissheit der Prognose führt zur Befristung. Eine Dauerrente ist ausschließlich dann zu leisten, wenn aus ärztlicher Sicht bei Betrachtung des bisherigen Verlaufs nach medizinischen Erkenntnissen auch unter Berücksichtigung noch vorhandener therapeutischer Möglichkeiten eine Besserung auszuschließen ist, durch die sich eine rentenrelevante Steigerung der qualitativen und/oder quantitativen Leistungsfähigkeit ergeben würde. Warum dann also eine Nachprüfung, noch dazu im Abstand von nur 2 Jahren?
Zam 26.06.2010 | 23:03
Nein, gerade die DRV Bund, Berlin prüft viele unbefristeteten EM-Renten in gewissen Abständen - oft im 2 Jahresryhtmus nach. Weiss dies deshalb sehr genau, weil dies auch bei mir erst im Februar der Fall war. Hatte 3 Jahre eine befristete EM-Rente bevor dann eine Dauerrente gewährt wurde ( also mit den 9 Jahren des max. Befristungszeitraumes hat die Überprüfung mal gar nichts zu tun ) Im letzten Bescheid der dann nach der Nachprüfung kam stand drin : "Wir behalten uns eine weitere Überprüfung in regel- oder unregelmäßigen Zeiträumen ausdrücklich vor ". Es ist also wohl immer vom med. Einzelfall abhängig ob noch Nachprüfungen stattfinden oder nicht. Unbefristet heisst also nicht, das nie mehr nachgeprüft wird. Wer das glaubt liegt aber völlig falsch.... Zwar wird eine unbefristete EM-Rente dann erst zuerkannt wenn eine Besserung relativ unwahrscheinlich ist, aber trotzdem könnte dieser Fall ja theoretisch eintreten. Wenn jemand z.b. in jungen Jahren mit vielleicht 25 eine EM-Rente bekommt, kann ja durchaus 10 oder 20 Jahre später soweit eine Besserung eingetreten sein , dass dann keine EM mehr besteht. Wobei sich die meisten Fragen des Selbstauskunftsbogens auf die Aufnahme einer Beschäftigung beziehen und nicht auf die medizinische Seite. Ich gehe daher stark davon aus, das diese Nachprüfungen weniger die med. Seite der EM-Rente betreffen , als eine zwischenzeitliche und jederzeit ja mögliche Aufnahme einer Beschäftung. Das wird wohl mit der Nachprüfung hauptsächlich beabsichtigt in Erfahrung zu bringen und nichts anderes.
Stefanam 26.06.2010 | 20:33
Einzig in einem Fall könnte eine weitere Überprüfung sinnvoll sein nämlich dann wenn eine Zeitrente 9 Jahre gelaufen ist und dann in eine Dauerrente umgewandelt wurde, aber weiterhin eine Besserung möglich ist. Oder irre ich mich ?
Sozialrechtleram 27.06.2010 | 00:08
Kennen Sie das nicht? Ein Schnupfen dauert mit ärztlicher Behandlung nur 1 Woche, ohne jedoch 7 Tage. In 730 Tagen kann sich viel ändern. Deshalb alle 2 Jahre die Prüfung. ;-)) Oder anders gesagt: Nicht Fachpersonal entscheidet darüber, sondern der Bürokrat. Wobei die Frage zu stellen ist, wie fähig das medizinisch gebildete Fachpersonal bei der DRV Bund und den anderen RV-Trägern im Mittel und im Extremum ist, weil es sich nicht durchsetzt Unfug als Unfug zu benennen.
Asozialrechtleram 27.06.2010 | 08:27
Gähn....
Psychologeam 27.06.2010 | 13:51
Lieber Sozialrechtler,Sie sollten endlich akzeptieren dass man Ihre Rente abgelehnt hat.Trotz einiger psychischer Auffälligkeiten reicht es halt noch nicht um sich dank Rente einen schönen Lenz zu machen.Aber wie man täglich hier liest,arbeiten Sir ja fest daran Ihren Zustand zu "Verbessern".
Memoam 27.06.2010 | 14:23
Nämlich seinen Standardhinweis, dass man auf gar keinen Fall pauschale Schweigepflichtsverbindungen unterschreiben sollte! Sie werden nachlässig, Herr Sozialrechtler!
Memoam 27.06.2010 | 14:29
Natürlich sollte es "...entbindungen" und nicht "...verbindungen" heißen. (Dieser Sozialrechtler schafft mich noch....)
Sozialrechtleram 27.06.2010 | 23:40
Ich kann Ihnen da nicht weiterhelfen, denn mir sind Krankenhäuser mit Klimaanlagen für Ihre Art von Erkrankung nicht bekannt.
Sozialrechtleram 27.06.2010 | 23:36
Sie irren sich! Die Methode Unterschrift leisten und selektiv widerrufen ist viel effektiver, als der Streit mit dem Sachbearbeiter, der ohne hin nur Bahnhof versteht. Macht übrigens nix, wenn Sie nur Bahnhof verstehen.
Sozialrechtleram 27.06.2010 | 23:26
Ich befinde mich nicht im Rechtsstreit mit der DRV wegen Nichtgewährung einer Rente, noch habe ich jemals einen mit einem RV-Träger diesbezüglich geführt. Zu Ihrer Information: Wer ne Rente auf Psycho erreichen möchte, sollte sich das Filmmaterial des deutschen öffentlich-rechtlichen Fernsehens zu den Zuständen in den Psychiatrien aus dem Jahr 1985 anschauen. M.W. hat sich diesbezüglich nicht viel geändert. Simulieren braucht man nicht. Es reicht die Wahrheit zu sagen und schon ist man "geschlossen" untergebracht. Merken Sie was?
Preußischer Oberstam 28.06.2010 | 14:16
@Sozialrechtler!! Daumen hoch!! Dieser ganze Überprüfungs-Irrsinn gehört abgeschafft! Ich hege schon lange den Verdacht, dass hier nach Kassenlage verfahren wird. Übrigens haben unsere "liebgewonnen Beamten" nach 2 Jahren Frühpensions Bezug Ruhe vor dererlei Nachstellungen! Warum wohl? Und komme mir jetzt keiner mit dem "Argument", dass wäre ja ein anderes "System". Hier wird von Anbeginn der BRD mit zweierlei Maß gemesssen, sowohl bei der Ärztlichen "Begutachtung" als auch bei der weiteren Fallbehandlung in Realito! Das ist der Skandal!
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