Den bisher gemachten Aussagen ist nicht hinzuzufügen, warum und wieso im Einzelfall beim einen Rententräger öfters "Selbstauskünfte" angefordert werden, hängt sicherlich auch mit den Verfahren in den einzelnen Häusern zusammen. Letztlich sind es aber immer Einzelfallentscheidungen, die vom Entscheider so angeordnet werden und auch hier gilt wieder, dass ein Entscheidungsspielraum vorliegt. Daher kann in diesem Forum keine weitere Stellung hierzu abgegeben werden.