Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

50% erwerbsmindert & 50% Arbeit in Norwegen. Verdiene ich zu viel?

von Anne-Marie Hanssen21.09.2021 | 20:13
273 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo ich bin eine Norweger und habe gearbeitet in Deutschland als ich habe studiert in Hamburg von februar 2013 bis oktober 2016. Es war ein teilzeit-Job, ich habe jede Monat ca. 1.300 Euro vor Steuer und Abgaben verdient. In Norwegen soll ich jetzt 50% erwerbsmindert sein und 50% Erwerbsminderungsrente ("uføretrygd") kriegen. Das Amt in Norwegen hat zu mir gesagt, ich soll auch die Arbeit in Deutschland aus 2013 bis 2016 mitteilen wenn ich das Gesuch mache in Norwegen. Aber sie haben gesagt, vielleicht hab ich in Deutschland zu wenig verdient und ich verdiene jetzt in Norwegen noch auf 50% Stellung zu viel und die deutsche Erwerbsminderungsrente geht auf grund von dem auf 0 oder wird abgekürzt. In Norwegen ich habe 2019 (das ist der Zeitpunkt für mein erwerbsminderung) 1,3 Millionen Kronen verdient, also ca. 120.000 Euro, jetzt ich verdiene mit 50% Job ca. 700.000 kr, also ca. 65.000 Euro. Ist das zu viel und ich kriege von Deutschland nix? Und macht das ein Unterschied für das was ich dem norwegischen Amt ("NAV") sagen muss? Danke für die Hilfe Anne-Marie

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Frau Hanssen,

da, wie bereits erwähnt, Zeiten in Deutschland für den Anspruch auf eine norwegische Rente eine Rolle spielen können, sollten Sie diese angeben.

Ein Rentenantrag in einem der beiden Länder löst auch automatisch das Antragsverfahren im anderen Land aus. Ob Sie nach deutschem Recht einen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente haben, hängt zunächst von Ihren Beitragszeiten und von Ihren gesundheitlichen Einschränkungen ab. Besteht ein Rentenanspruch spielt der Hinzuverdienst eine Rolle und bei der angegebenen Höhe dürfte es vermutlich kaum zu einer Rentenzahlung kommen.

Weitere Informationen können Sie nachlesen unter:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Ausland/Ansprechpartner-und-Verbindungsstellen/Norwegen/Norwegen.html#:~:text=%20Die%20zust%C3%A4ndige%20Verbindungsstelle%20der%20gesetzlichen%20Rentenversicherung%20in,zahlt%20Ihre%20deutsche%20Rente%20nach%20Norwegen...%20More%20

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

KSCam 21.09.2021 | 22:07
Wohnen Sie in D oder in N oder woanders? Bekommen Sie schon die Rente in D oder noch nicht? Sind Sie in D schon berentet, müssen Sie den Verdienst mitteilen und es wird geprüft ( aber bei Ihrem Verdienst kann keine große Rente in D herauskommen). Bekommen Sie noch keine Rente, sollen die Kollegen in N die DRV informieren, dass dort Rente beantragt wurde - dann werden deutsche Ansprüche geprüft.
Jonnyam 21.09.2021 | 22:02
Hej, Sie sollten der norwegischen Stelle die Zeiten in Deutschland mitteilen. Eventuell erhöht sich dann nach den Verordnungen der EU, die auch für Norwegen gelten, die norwegische Rente. Außerdem teilt die norwegische Behörde dann der deutsche Behörde mit, dass Sie dort einen Rentenantrag gestellt haben. Der gilt dann auch für Deutschland. Sollten Sie auch in DE als erwerbsgemindert angesehen werden, gibt es auch einen Rentenanspruch aus DE. Der dürfte allerdings wegen des weiterhin erzielbaren Einkommens wohl kaum zu einer tatsächlichen Rentenzahlung führen. Dennoch: in jedem Fall den Norwegern alle deutschen Unterlagen übersenden. Ha det bra och lycka till
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026