Hallo Frau Hanssen,
da, wie bereits erwähnt, Zeiten in Deutschland für den Anspruch auf eine norwegische Rente eine Rolle spielen können, sollten Sie diese angeben.
Ein Rentenantrag in einem der beiden Länder löst auch automatisch das Antragsverfahren im anderen Land aus. Ob Sie nach deutschem Recht einen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente haben, hängt zunächst von Ihren Beitragszeiten und von Ihren gesundheitlichen Einschränkungen ab. Besteht ein Rentenanspruch spielt der Hinzuverdienst eine Rolle und bei der angegebenen Höhe dürfte es vermutlich kaum zu einer Rentenzahlung kommen.
Weitere Informationen können Sie nachlesen unter:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Ausland/Ansprechpartner-und-Verbindungsstellen/Norwegen/Norwegen.html#:~:text=%20Die%20zust%C3%A4ndige%20Verbindungsstelle%20der%20gesetzlichen%20Rentenversicherung%20in,zahlt%20Ihre%20deutsche%20Rente%20nach%20Norwegen...%20More%20
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung