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Experten-Antwort

51 Jahre Pflichtbeiträge aber keine 45 Jahre Wartezeiterfüllung für abschlagsfreie Rente mit 63

von Nur zwei Halbe 15.03.2024 | 15:57
250 Ansichten
17 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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In meiner Erwerbsbiografie und damit auch für die Altersversorgung gibt es keinerlei Lücken. Vom 14 Lebensjahr an zahle ich bis heute ununterbrochen in die mir gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtversicherungen. Die ersten 12 Jahre in die damalige Landesrentenversicherungsanstalt, so wie vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Danach übernahm ich den elterlichen landwirtschaftlichen Betrieb und wurde vom Gesetzgeber verpflichtend Beitragszahler in der landwirtschaftlichen Sozialversicherung. Jetzt mit 64 Jahren sollte man meinen könnte ich abschlagsfrei in Rente gehen. Weit gefehlt! Beide Versicherungen, beide Pflichtversicherungen, arbeiten und zählen die Beitragsjahre unabhängig voneinander. Eine wie auch immer geartete Ausgleichsberechnung zwischen beiden gibt es offenbar nicht. Ich als Beitragszahler und zwangsweise von der einer zur anderen Versicherung hin verschobenes Objekt, sehe das als Versicherungslücke und als Ungerechtigkeit an. Frage an den/ die Experten: Wie sehen Sie das? Gibt es derzeit doch eine Möglichkeit, die Beitragsjahre in meinem Sinne zusammen zu führen? Eine ähnliche Problematik ergibt sich übrigens auch bei der Berechnung der EMR.

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Tag,

es ist richtig, dass die Deutsche Rentenversicherung und die landwirtschaftliche Sozialversicherung zwei unabhängige Alterssicherungssysteme sind. Die Anwartschaften in beiden Systemen können nach der aktuell geltenden Gesetzgebung nicht zusammen gerechnet werden.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Guten Tag,

wie bereits in einigen Antworten erläutert wurde, gibt es derzeit keine Möglichkeit, dass die Beitragsjahre aus verschiedenen Rentensystemen zusammengerechnet werden. Dies ist gesetzlich nicht vorgesehen.

Für die frühere abschlagsfreie Rente müssen die 45 Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung vorliegen.

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15 Antworten

Baueram 15.03.2024 | 16:08
Keine Chance, zwei Rentenansprüche!
Vorsichtam 15.03.2024 | 16:12
Die Rechtslage ist so wie Sie es beschreiben. Die 45 Jahre müssen innerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung vorliegen. In anderen Systemen, wie zB Landwirtschafltiche SV, Beamtenversorgung oder berufständischen Versorgungen, erzielte Versicherungszeiten werden nicht zusammengerechnet. Kann man durchaus als ungerecht empfinden, zumal man ja keine Wahl hat. Falls noch nicht geschehen, müßte wohl jemand den Rechtsweg bis zur letzten Instanz beschreiten.
Politische Entscheidungam 15.03.2024 | 16:46
Was Sie für gerecht oder nicht gerecht halten, spielt hier keine Rolle. Es gibt sogar Menschen, die es für ausgesprochen ungerecht halten, dass es dieses Rentengeschenk an diejenigen Rentner gibt, die wirtschaftlich am wenigsten ein solches Geschenk benötigen, weil sie, wenn auch aus eigenem Fleiß, eh schon die vergleichsweise höchsten Altersrenten haben. Man hätte dieses Geld auch dafür verwenden können, einen Grundrente zu schaffen, die diesen Namen wirklich verdient, und damit etwas Sinnvolles für die wirklich armen Rentner zu tun. Merken Sie was? Ja, das kann jeder sehen, wie er will.
Berndam 15.03.2024 | 17:18
Beitragszeiten aus der Berufsständischen Versorgung werden bei der DRV nicht berücksichtigt, daher haben Sie keinen Anspruch auf die Rente für besonders langjährig Versicherte. Bzgl. der LAK Rente fragen Sie die LAK. Es gibt aber auch Ausnahmen, z.B. bei Grundsicherung und Wohngeld addieren sich die Beitragszeiten für den zusätzlichen Freibetrag für langjährig Versicherte.
Ja meiam 15.03.2024 | 17:20
Eine Art"Mindestrente" existiert schon als "Grundsicherung im Alter". Und wenn man mindestens 33 Jahre Grundrentenzeit hat, bleibt auch ein Teil der eigenen Rente anrechungsfrei, so dass man bis zu gut 200 Euro mehr haben kann als jemand, der nie etwas eingezahlt tat. Mehr kann man sich immer wünschen, aber bitte dann auch klären, wer das wie bezahlen soll.
Königam 15.03.2024 | 20:15
Wie Sie oder ein Experte das „sieht“ ist völlig uninteressant, da geltendes Recht in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht erlaubt, Zeiten aus einem anderen Versorgungssystem mitzuzählen. Jetzt können Sie meckern, sich beschweren und ärgern, ändern wird das aber nichts.
Schadeam 15.03.2024 | 21:19
Die Rechtslage ist eindeutig da wird nichts zusammen gezählt. Also null Chance bei der DRV auf 35 oder 45 Jahre zu kommen. Damit bleibt nur die Regelaltersrente mit 66+x
Werneram 15.03.2024 | 21:37
Zitat von Ja mei anzeigen
Viel zu umständlich für den Versicherten. Ob Vater Staat nun GruSi gibt oder die Rente an sich aufstockt, es kostet so oder so. Nur für den Rentner einfacher, es spart den Gang zum Amt. Und bitte nicht von der Berufswahl sprechen, dass löst das Problem nicht. Nehmen Sie ein Zimmermädchen im Hotel, dass 45 Jahre Zimmer und Betten macht. Die ist durch nach all den Arbeitsjahre. Hätte sie auf der Abendschule Abi gemacht und studiert, hätte sie eine bessere Rente,so wird doch stets argumentiert. Das ist schön für den Einzelnen, jedoch muß trotzdem wieder eine Zimmerminka nachkommen, weil die Arbeit ja nach wie vor gemacht werden muss. Es braucht also eine Lösung für alle. 1200 Euro Mindestrente für 40 Jahre fleißige Arbeit!!!
Schade am 15.03.2024 | 22:16
Wer bietet mehr? Was soll nun dieserBlödsinn, das istkeine Bühne für politische Diskussionen.
Spässle g'macht...am 16.03.2024 | 10:44
Witzig, Sie haben also bei "Millionen Projekten" mitgearbeitet? Echt jetzt? Da blieben für das einzelne Projekt aber nur wenige Minuten übrig. Oder haben Sie einfach einen Bindestrich vergessen und meinten "Millionen-Projekte"? :-) Das ist dann aber nichts Besonderes, sehr viele Bauprojekte kosten mehr als 1 Million Euro.
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