Hallo Heiner/Karlo,
wenn Sie eine neue Tätigkeit aufnehmen, wird der Krankengeldbezug beendet und Sie werden wieder Arbeitsentgelt erhalten. Die Krankenkasse kann Sie dann nicht mehr auffordern einen Reha-Antrag zu stellen.
Sofern Sie jedoch wegen der gleichen Erkrankung erneut Krankengeld beantragen müssten, wird die Krankasse vermutlich die weitere Leistungspflicht prüfen. Sie sollten diesen Aspekt ggf. mit Ihrer Krankenkasse besprechen, bevor Sie den Reha-Antrag zurückziehen.