Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

§51 Reha ablehnen

von Heiner20.03.2017 | 17:01
953 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo Forenmitglieder ich wurde nach §51 aufgefordert einen Reha-antrag zu stellen. Es wurde noch nichts entschieden ( Reha oder Umdeutung ). Ich könnte zum nächsten ersten eine neue Stelle antreten die zu meinem Krankheitsbild passen würde. Kann ich durch Arbeitsaufnahme alles "abblasen"? Oder hätte die Arbeitsaufnahme bei irgendeiner stelle DRV oder KK negative Auswirkungen da ich noch im Krankengeldbezug bin? mfg Karlo

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Heiner/Karlo,

wenn Sie eine neue Tätigkeit aufnehmen, wird der Krankengeldbezug beendet und Sie werden wieder Arbeitsentgelt erhalten. Die Krankenkasse kann Sie dann nicht mehr auffordern einen Reha-Antrag zu stellen.

Sofern Sie jedoch wegen der gleichen Erkrankung erneut Krankengeld beantragen müssten, wird die Krankasse vermutlich die weitere Leistungspflicht prüfen. Sie sollten diesen Aspekt ggf. mit Ihrer Krankenkasse besprechen, bevor Sie den Reha-Antrag zurückziehen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

KSCam 20.03.2017 | 17:19
Das müssen Sie mit der Stelle ausdiskutieren, die Sie zum Antrag aufgefordert hat. Eigentlich müsste es der Kasse auch egal sein, wenn Sie dann auch wirklich ab 01.04. wieder auf Dauer arbeiten. Blöd nur, wenn danach doch gleich wieder ne Krankmeldung käme.....dann könnte die Kasse glauben Sie wollten die Kasse verar...en...... Der DRV ist das relativ egal - aus DRV Sicht können Sie den Antrag ja stellen und gleich reinschreiben, dass Sie nicht zur Reha gehen werden, weil Sie zum 01.04. einen neuen Job antreten.
Heineram 21.03.2017 | 15:25
Hallo KSC Hallo Experte, danke für eure Antworten. Dann werde ich mein Vorhaben mit der KK besprechen um die Angelegenheit "sauber" abzuschliessen. Ich bin froh das ich die Stelle bekommen kann und es liegt mir fern die KK auszunutzen,mir ist aber auch bewusst das man nicht Hellsehen kann. Ich bin aber fest davon überzeugt das ich diese Arbeit ohne Probleme verrichten könnte. Sorry " Experte" ich habe meinen "Niknamen" aus einem anderen Forum verwechselt,da sieht man wer aufmerksam liest.!! mfg Heiner
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026