Hallo Schneeflocke,
wenn Sie eigentlich der Meinung sind, dass sich die Erwerbsfähigkeit wieder bessern könnte und daher der Reha-Antrag aus Ihrer Sicht zu Unrecht abgelehnt wurde, können Sie natürlich dagegen Widerspruch einlegen. Das Verwaltungsverfahren zum Reha-Antrag wäre dann noch nicht angeschlossen und aus meiner Sicht würden Sie damit Ihren Mitwirkungspflichten ggü. der Krankenkasse weiterhin nachkommen. Um Nachteile bei der Krankengeldzahlung zu vermeiden, würde ich Ihnen aber empfehlen, auch dazu das Gespräch mit der Krankenkasse zu suchen, genauso wie zu der Frage, ob sich durch die geplante Arbeitsaufnahme ab Januar nicht der Rentenantrag erübrigt. Letztlich ist das eine Entscheidung der Krankenkasse...