Da Sie bereits die 45jährige Wartezeit erfüllt haben, ist es - unabhängig davon was Sie zwischen dem 01.04.2016 dem 31.07.2016 tun - möglich, die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte ab 01.08.2016 in Anspruch zu nehmen.
Sie müssen sich lediglich überlegen, wie sie die Zeit vom 01.04.2016 bis zum 31.07.2016 finanziell überbrücken können; zum Beispiel mit einer Erwerbstätigkeit. Ggf. könnte auch ein Anspruch auf Arbeitslosengeld 2 bestehen. Ab dem 01.06.2014 haben Sie außerdem die Möglichkeit eine mit Abschlägen behaftete Altersrente für langjährig Versicherte zu beziehen. Letzteres dürfte allerdings keine sinnvolle Option für Sie sein, da für diese beiden zusätzlichen Rentenbezugsmonate Ihre Rente dauerhaft um diese Abschläge gemindert bleibt.
In jedem Fall sollten Sie bei Ihrer Krankenversicherung vorab klären, wie Sie in diesen vier Monaten krankenversichert sind.