Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Moderatoren-Antwort springenDie sogenannte 58er Regelung ist ein reine Statistikgeschichte. Sie verpflichten sich zum frühstmöglichen Zeitpunkt in eine ungeminderte Rente zu gehen und das Arbeitsamt streicht Sie aus der Statistik.
Für Sie ist wichtig, das Sie bis zum 60. Lebensjahr weiterhin arbeitlos gemeldet sind. Das ist der Fall, wenn Sie sich weiterhin zu den dann vorgegeben Terminen melden. Dann werden die Zeiten auch an uns weitergeleitet, auch wenn Sie die 58er Regelung unterschrieben haben.
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