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58er Regelung

von pit4902.04.2007 | 18:12
1700 Ansichten
4 Antworten

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Hallo! Bin seit Sept.03. arbeitslos gemeldet, bekam 26 Mon. ALG1. Nach ALG1 keine staatliche Bezüge mehr, bin aber weiterhin arbeitssuchend beim Arbeitsamt gemeldet wegen der Anwartschaftszeit. Muß mit 60 in Rente gehen, bis dorthin reicht die private finanzielle Vorsorge. Nun bot man mir an, in die 58er Regelung zu gehen denn die Aussichten für die "Alten" sind gleich null auf dem Arbeitsmarkt. (Bin im Vertrauensschutz)Verliere ich dadurch nicht meinen Anspruch schon mit 60 in Rente zu gehen (18% Abzüge + gute Betriebsrente) oder bleibt er erhalten. Langsam blicke ich nicht mehr durch bei all den Vorschriften. Für eure Antworten bedanke ich mich schon jetzt.

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 03.04.2007 | 12:06

Die sogenannte 58er Regelung ist ein reine Statistikgeschichte. Sie verpflichten sich zum frühstmöglichen Zeitpunkt in eine ungeminderte Rente zu gehen und das Arbeitsamt streicht Sie aus der Statistik.

Für Sie ist wichtig, das Sie bis zum 60. Lebensjahr weiterhin arbeitlos gemeldet sind. Das ist der Fall, wenn Sie sich weiterhin zu den dann vorgegeben Terminen melden. Dann werden die Zeiten auch an uns weitergeleitet, auch wenn Sie die 58er Regelung unterschrieben haben.

3 Antworten

heuteam 02.04.2007 | 19:09
Wurde hier schon zigmal behandelt. Bitte mal nachschauen.
Donaldam 02.04.2007 | 21:57
"Wurde hier schon zigmal behandelt. Bitte mal nachschauen." Wenn Ihnen zu dem Thema nichts Besseres einfällt, dann können Sie sich auch diesen Komentar verkneifen. @ pit49: Sehen Sie bitte hierzu §237 SGB VI und §252 SGB VI Abs.8.
Schadeam 03.04.2007 | 07:28
um mit 60 die AR wegen Arbeitslosigkeit zu erhalten ist es wichtig bis zum 60. Geburtstag arbeitslos gemeldet zu sein. Sie müssen mit der Agentur klären, ob die -auch wenn die 58er Regelung unterschrieben ist - die Arbeitslosigkeit an die RV weitermelden. Wenn nicht, haben Sie mit 60 ein Problem. Allerdings beißt sich in diesen Fällen die Argumentation: einerseits will der Kunde wegen der Rente Arbeitslos sein (d.h. er sucht Arbeit) - andererseits wird bei der Agentur erklärt, dass man eigentlich keine Arbeit mehr suchen will??? Aber klären sie das mit Agentur und Rentenberatungsstelle vor Ort - als Arbeitsloser müssten Sie ja die Zeit für diese Behördengänge haben. Und: Niemand zwingt Sie die Erklärung bei der Agentur zu unterschreiben, wenn Sie sich regelmäßig in den geforderten Abständen bei der Agentur melden und sich die jeweiligen Meldung bestätigen lassen, klappt alles. (Manchmal kann man vielleicht auch nicht alles wollen)
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