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58er Regelung

von Gabi22.05.2007 | 11:30
1526 Ansichten
13 Antworten
Sehr geehrte Damen und Herren, ich, weiblich, werde im August 59 Jahre alt und als ‚kleines Schmankerl’ im Herbst arbeitslos. Nun gibt es unterschiedliche Aussagen darüber, wie es dann weiter geht. Arbeitslos melden ist ja klar, aber dann ? Kann ich noch die sog. 58er Regelung in Anspruch nehmen und (mit Abschlägen) mit 60 meine Rente beantragen ? Viele Grüße Gabi

2 Experten-Antworten

Moderatoren-Antwortam 22.05.2007 | 13:20

Hallo Gabi,

die Antwort von "Schade" ist zutreffend. Dem kann ich eigentlich nichts hinzufügen.

Moderatoren-Antwortam 23.05.2007 | 14:57

Hallo, Gabi,

die Altersrente für Frauen ist unter Erfüllung der Voraussetzungen mit Jahrgang 1948 mit Vollendung des 60. Lebensjahres möglich. Der Abschlag beträgt 18 % (für jeden Monat der vorgezogenen Inanspruchnahme 0,3 %). Die Voraussetzungen sind, dass Sie ab dem 40. Lebensjahr mehr als zehn Jahre Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit zurückgelegt haben. Die Mindestversicherungszeit von 15 Jahren mit Beitragszeiten ist ebenfalls eine Voraussetzung.

Die Abschläge bei der Altersrente wegen Arbeitslosigkeit sind identisch.

11 Antworten

Schadeam 22.05.2007 | 12:46
die sogen. 58er Regelung hat zunächst mal gar nichts mit dem Rentenbeginn zu tun. Wer bei der Agentur den § 428 unterschreibt, erklärt, dass er unter erleichterten Bedingungen arbeitslos sein wiil und verpflichtet sich im Gegenzug spätestens dann in Rente zu gehen, wenn die Rente abschlagsfrei ist. Das dürfte aber erst mit 65 der Fall sein (sofern Sie nicht schwerbehindert sind). In Rente können Sie (mit Abschlägen) als Frau dann mit 60, wenn Sie 15 Beitragsjahre haben und ab 40 mehr als 10 Jahre pflichtversichert waren. Die RV interessiert gar nicht, was Sie bei der Agentur unterschrieben haben.
lotscheram 22.05.2007 | 13:48
Hallo Gabi, . Bin der Meinung, dass eine ergänzende Bemerkung zu den beiden vorangegangenen Beiträgen erforderlich ist. . Sie können zwar mit 60 Jahren unter Erfüllung der Anspruchsvorasetzungen die Altersrente als Frau in Anspruch nehmen, nicht aber die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder Altersteilzeit. . Grund dafür: Um die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit in Anspruch nehmen zu können, müssten Sie bis zum Rentenbeginn 12 Monate arbeitslos gewesen sein. Da Sie bereits im August 2008 60 Jahre jung werden, die Arbeitslosigkeit aber erst im Herbst 2007 beginnt, also etwas später, ergeben sich keine 12 Monate, die man für diese Rentenart als ALG-Zeit braucht. . Sie müssten klären, wie hoch denn das ALG ist, denn wenn es höher als die Rente ist, gäbe es keinen Grund die Rente mit höheren Minderungen in Kauf zu nehmen, die Anspruchszeit für ALG dagegen verstreichen zu lassen. . Jusermeinung
@lotscheram 22.05.2007 | 14:06
kann es sein, dass Sie nerven?
Ilsiam 22.05.2007 | 17:13
Als Neuling bin ich überrascht, was hier für Bemerkungen gegenüber einem fachlich gut im Stoff stehenden User getan werden. Lotscher hat es sehr gut erklärt, warum also diese niveaulose Bemerkung? Oder habe ich etwas falsch verstanden? Ilsi
Benediktam 22.05.2007 | 19:55
Hallo Ilsi, mit deratigen Schwachköpfen müssen Sie hier immer rechnen. Lassen Sie sich deshalb nicht irritieren; dieses Forum hat schon sehr vielen Menschen geholfen.
lotscheram 22.05.2007 | 19:59
Schade, dass die Kommentierung keinen eigenen Namen hat, wirklich Schade . meint lotscher
Gabiam 23.05.2007 | 10:06
Einen schönen guten Morgen und vielen Dank für die Informationen. Einen besonderen Dank an 'lotscher' für seine Ausführungen. Meine Frage war eigentlich nur, ob ich als Frau und Baujahr 08/1948 noch mit 60 und ??% Abzügen in Rente gehen kann oder ob ich eine Ha(r)tz IV Empfängerin werde. Hat die 'Altersrente wegen Arbeitslosigkeit' eigentlich irgendwelche Vorteile (weniger Abzüge je vorgezogenem Rentenjahr) ? Viele Grüße Gabi
Ilsiam 23.05.2007 | 16:54
Danke, Benedikt, für die beruhigenden Worte. Mich betrifft nämlich auch die 58-er Regelung. Ilsi
Ilsiam 23.05.2007 | 16:57
Ergänzend sollte man dazu sagen, dass die Rente für Frauen ab 60 Jahre nur noch bis zum Geburtstag des 31.12.1951 möglich ist. Die ab 1. Januar 1952 Geborenen haben nicht mehr die Möglichkeit. Ilsi
Ilsiam 23.05.2007 | 16:59
Weil das nachfolgende Beispiel mit diesem Thema zusammenhängt. wollte ich es hier anführen: Es heisst in einem Presse-Artikel, das Erwerbslose nach Vollendung des 60.Lebensjahres nur dann Anspruch auf Altersrente haben, wenn sie sich ein Jahr lang regelmäßig bei der Arbeitsagentur gemeldet haben. Ansonsten dokumentieren sie nicht ihre Bereitschaft, eine Arbeit anzunehmen. Das widerspricht jedoch der 58-er Regelung. Bei dieser ist der Arbeitslose nicht mehr vermittelbar und braucht sich demzufolge nicht mehr regelmäßig bei der AA melden. Einmal im Jah wird man zu einem Gespräch vom AA eingeladen..wozu auch immer.... Das ist ein Urteil des Landessozialgerichts Hessen, wobei jedoch meine Vermutung dabei ist, dass der Journalist den Sachverhalt falsch gedeutet hat...also ein anderer Zusammenhang dort bestand. Ilsi
gabiam 26.05.2007 | 12:13
Einen schönen Samstagmorgen, ich möchte mich für die interessanten und hilfreichen Informationen bedanken. Viele Grüße Gabi
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