Hallo Gabi,
die Antwort von "Schade" ist zutreffend. Dem kann ich eigentlich nichts hinzufügen.
Hallo, Gabi,
die Altersrente für Frauen ist unter Erfüllung der Voraussetzungen mit Jahrgang 1948 mit Vollendung des 60. Lebensjahres möglich. Der Abschlag beträgt 18 % (für jeden Monat der vorgezogenen Inanspruchnahme 0,3 %). Die Voraussetzungen sind, dass Sie ab dem 40. Lebensjahr mehr als zehn Jahre Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit zurückgelegt haben. Die Mindestversicherungszeit von 15 Jahren mit Beitragszeiten ist ebenfalls eine Voraussetzung.
Die Abschläge bei der Altersrente wegen Arbeitslosigkeit sind identisch.
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