Sie sollten sich umgehend an Ihre Agentur für Arbeit wenden, um abzuklären, ob Sie unter die 58er-Regelung fallen. Dies könnte sein, wenn Sie Arbeitslosengeld nur wegen des zu berücksichtigenden Einkommens nicht bekommen. Sollte dies zutreffen, bitte unbedingt arbeitslos melden, damit die Voraussetzung "52 Wochen arbeitslos" von Ihnen erfüllt werden kann.
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie ab dem 63. Lebensjahr einen abschlagsfreien Anspruch auf die gleichnamige Altersrente. Frühestens können Sie diese Altersrente ab dem 60. Lebensjahr mit 10,8% Abschlag beziehen.
Altersrente wegen Arbeistlosigkeit steht Ihnen ab dem 63. Lebensjahr mit einem Abschlag von 7,2% zu, sofern Sie nach dem 58 1/2 Lebensjahr mindestens 52 Wochen arbeitslos waren.