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58er-Regelung

von walter03.11.2007 | 13:35
1087 Ansichten
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

wenn zum Jahresanfang die 58er-Regelung geändert wird, werde ich dann auch mit 58 Jahren zwangsverrentet ? Ich bekomme dann kein ALG 2, da ich erst mein Vermögen verbrauchen muss

1 Antworten

KSCam 03.11.2007 | 15:04
mit 58 gibt es keine Altersrente, insofern gibt es natürlich auch keine Zwangsberentung! In dem Alter kann man nur Rente bekommen, wenn man erwerbsgemindert ist, also aus gesundheitlichem Grund. Was das für Sie konkret bedeutet, da sollten Sie sich im persönlichen Gespräch bei der Rentenversicherung schlau machen, als Arbeitsloser müsste doch Zeit dafür zu finden sein. Auch wenn Sie wegen Vermögen kein ALG 2 erhalten, können Sie sich trotzdem "arbeitslos melden" - wenn das Amt dann konkrete Bemühungen um eine Arbeit verlangt, dann müssen Sie dem halt nachkommen (die elegante Lösung "einerseits arbeitslos zu sein und andererseits gar nichts dagegen tun zu müssen" die fällt nächstes Jahr wohl weg)
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