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58er Regelung

von hartmut möller30.11.2007 | 13:46
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2 Antworten

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hallo bin am 11.10.49 geboren bin nach OP seit februar07 arbeitsunfähig.Erwerbsminderungsrente abgelehnt.Reha abgelehnt.gekündigt während der AU Wollte bis ende 2007 die 58er Regelung in anspruch nehmen.bin aber wahrscheinlich bis dahin noch AU,kann mich also nicht arbeitslos melden.was nun?kann ich jetzt die 58er nicht mehr beantragen,weil sie ende 07 ausläuft?wie muss ich mich verhalten

2 Antworten

LOREam 01.12.2007 | 22:49
Hallo ! Frage zur 58er Regelung. Ich bin seit Sep.2005 krank, RH 05 / RH 06 / RH 07 / OP 05 / OP 07 / seit Mai 07 ausgesteuert, Wiedereingliederung wurde von der Firma abgelehnt, kein anderer Arbeitsplatz, seit Mai 2007 Arbeitslosengeld - bezieher, aber nicht gekündigt, seit 5 Jahren 60% GB, 58er Regel. unterschrieben, bin Jan. 1949 geb. allso kann ich mit 60 ab Jan 2009 in Rente mit abzug, jetzt meine Frage, Arbeitslosengeld bekomme ich bis Nov.2008 danach nix mehr, bis zur Rente, kann ich von meiner Firma (28 Jahr) eine Abfindung oder mit einem Aufhebungsvertrag etwas Geld bekommen, EM Rente bekomme ich jetzt auch nicht, da ich mehr alls 3 Sdt. Arbeiten könnte. Ich bedanke mich für die zuerwartende Antwort.
Schadeam 03.12.2007 | 07:50
die Frage, ob Sie gegen Ihren Arbeitgeber Abfindungs- oder sonst irgendwelche Geldansprüche geltend machen können, kann Ihnen kein Rentenberater beantworten. Das ist eine rein arbeitsrechtliche Frage! Warum sollte Ihnen Ihr AG was zahlen? Der hat Sie doch nicht rausgeworfen und kann schließlich nichts dafür, dass Sie krankheitsbedingt Ihren Job nicht mehr machen können?
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