Wer während der Arbeitslosigkeit krank wird, erhält zunächst das Arbeitslosengeld in voller Höhe weiter. Die Krankheit muss aber trotzdem gemeldet werden. Dauert die Krankheit länger als sechs Wochen, zahlt die Krankenkasse Krankengeld. Während dieser Zeit ruht das Arbeitslosengeld. Die Zeit des Ruhens mindert grundsätzlich nicht die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld. Wir empfehlen eine Anfrage bei der Agentur für Arbeit.
Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen können Sie, wenn sämtliche anderen Voraussetzungen vorliegen, abschlagsfrei mit Vollendung des 63. Lebensjahres beziehen. Diese vorzeitige Altersrentenart bringt für Sie die günstigste Abschlagsregelung mit sich. Sollten Sie die Rente früher als mit vollendetem 63. Lebensjahr beziehen wollen, müssen Sie 0,3 % Abschlag für jeden Monat der früheren Inanspruchnahme in Kauf nehmen.