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58er Regelung und Reha

von Hansi02.02.2007 | 14:51
2002 Ansichten
3 Antworten

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Hallo, ich möchte Ende des Jahres die 58er Regelung in Anspruch nehmen(*1949).Meines Wissens hat dies jedoch Nachteile bezüglich von Reha-Maßnahmen. Wie lange muß ich diese Nachteile in Kauf nehmen? Bis zur endgültigen Rente oder lebenslang? Was sind dies alles für Nachteile?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Hansi,

in diesen Fällen ist nicht mehr der Rentenversicherungsträger der Kostenträger für die Rehabilitationsmaßnahme sondern bei gesetzlich Krankenversicherten die zuständige Krankenkasse.

2 Antworten

Knut Rassmussenam 02.02.2007 | 15:06
Ab dem Zeitpunkt Ihrer Unterschrift kommt die Rentenversicherung nicht mehr für Reha-Leistungen auf. Sind Sie gesetzlich krankenversichert, ist Ihre Kasse nun zuständig. Als privat Krankenversicherter hängt Ihr finanzielles Risiko vom Tarif ab, den Sie dort vereinbart haben.
Jackieam 14.02.2007 | 11:00
Hallo, gilt diese 58er Regelung nur für Deutsche oder auch für Ausländer die in Deutschland arbeiten.
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