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58er Regelung/Rentenantrag ?

von Susi K.12.03.2007 | 11:37
1810 Ansichten
3 Antworten

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Hallo, ich werde Ende März von der KK ausgesteuert. Ich habe beim Arbeitsamt die 58-er Regelung unterschrieben. Dort wurde mir gesagt, dass ich mich dadurch verpflichte, innerhalb der ersten 4 Wochen einen Rentenantrag zu stellen. (Ich bin 59 und werde im Nov. 60). Außerdem soll ich wahrscheinlich auch zu einem Gutachter vom Arb.-Amt. Die Bewilligung für das AL-Geld kam jetzt mit der Post. Ist es wirklich so, dass ich dann gleich einen Rentenantrag stellen muss oder kommt da eine schriftliche Aufforderung vom Arb.-Amt ? Außerdem habe ich hier mal gelesen, dass man gleichzeitig einen EM-Rentenantrag und einen normalen Rentenantrag stellen kann. Habe ich das richtig in Erinnerung ? L.G. Susi K.

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 12.03.2007 | 16:11

Sehr geehrte Frau Susi K.,

die 58er-Regelung scheint hier nicht der Grund für die Aufforderung zur Rentenantragstellung zu sein. Um hier eine abschließende Klärung herbeiführen zu können, sollten Sie sich unbedingt noch mal mit der zuständigen Agentur für Arbeit in Verbindung setzen.

Für abschließende Klärung und Beantwortung der Frage zur Beantragung der richtigen Rentenart(en) wäre im Anschluss ein persönliches Gespräch in einer Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung in Ihrer Nähe (Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche.Mit freundlichem Gruß

2 Antworten

Schadeam 12.03.2007 | 15:54
ich denke Sie bringen einiges durcheinander und schlage Ihnen ein persönliches Beratungsgespräch bei einer Außenstelle der Rentenversicherung vor. Wenn Sie unter die "58 Regelung" fallen, verpflichten Sie sich dann in Altersrente zu gehen, wenn Sie keine Abschläge mehr haben. Das wäre bei Ihnen nur dann mit 60 der Fall, wenn Sie schon seit mindestens 16.11.2000 schwerbehindert waren und das immer noch sind. Dann wäre die AR - sofern Sie 35 Versicherungsjahre aufweisen - schon mit 60 abschlagsfrei. Bei allen anderen Konstellationen wäre die AR erst mit 65 abschlagsfrei! Aber auch dann wäre der Rentenbeginn erst der 01.12.2007 und ein Antrag im März verfrüht. Und einen EM Antrag würden Sie dann stellen, wenn Sie der Meinung sind, bereits heute erwerbsgemindert zu sein (und das hätte mit der späteren Altersrente und der 58 er Regelung zunächst mal nichts zu tun.) Also auf zur Beratung...
Susi K.am 12.03.2007 | 17:13
Ich bedanke mich für die Antworten und werde mich also bei der Agentur für Arbeit bzw. der DRV genau erkundigen. L.G. Susi. K.
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