Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Moderatoren-Antwort springenSehr geehrte Frau Susi K.,
die 58er-Regelung scheint hier nicht der Grund für die Aufforderung zur Rentenantragstellung zu sein. Um hier eine abschließende Klärung herbeiführen zu können, sollten Sie sich unbedingt noch mal mit der zuständigen Agentur für Arbeit in Verbindung setzen.
Für abschließende Klärung und Beantwortung der Frage zur Beantragung der richtigen Rentenart(en) wäre im Anschluss ein persönliches Gespräch in einer Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung in Ihrer Nähe (Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche.Mit freundlichem Gruß
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