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Experten-Antwort

6 ct "zuviel": Teilrente oder doch Vollrente?

von Flexi_spitz_gerechnet_93_Muc12.04.2019 | 16:58
58 Ansichten
7 Antworten

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Mal eine mathematische und/oder rechtliche Flexispezialfrage: Was passiert bei der Flexi-Hinzuverdienstberechnung, wenn der anzurechnende Hinzuverdienst exakt 6300,06 Euro ist? Teilrente oder Vollrente? Dem Wortlaut des Gesetzes nach: Teilrente Mathematisch: 6300,06 € -6300€ = 0,06€ 0,06€ /12 = 0,005 € davon 40% = 0,002 €, also 0 ct anrechenbar. Ist das dann eine "rechtliche Teilrente" mit dem "Zahlbetrag einer Vollrente"? Gibt es dazu Auslegungsfragen, Lösungen oder Gremienbeschlüsse?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Flexi_spitz_gerechnet_93_Muc,

eine wirklich interessante Frage. Auslegungsfragen oder Gremienbeschlüsse gibt es hierzu nicht, lediglich eine "technische" Lösung.

Da sich in so einem Fall rechnerisch (bei Anwendung der Vorschriften §§ 121 ff. SGB VI) kein Minderungsbetrag ergibt, wird die Rente in rvSystem als Vollrente behandelt und entsprechend im Bescheid ausgewiesen.

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6 Antworten

Oh Mannam 12.04.2019 | 17:33
Wochenende! Man merkt es an den gestellten Fragen. Ist ja gut, wenn man keine anderen Sorgen hat und Jonny sowie W*lfgang haben wenigstens eine Freizeitbeschäftigung.
Riddleram 12.04.2019 | 17:55
Ich tippe: Mathematisch Vollrente, formal Teilrente.
Karlam 12.04.2019 | 17:37
Es ist mal wieder soweit. Alles Gute und gute Besserung!
W°lfgangam 12.04.2019 | 17:40
Hallo Flexi_spitz_gerechnet_93_Muc, ...interessante Frage, rechtlich wie auch programmtechnisch - überlassen Sie die Antwort zunächst der 'Maschine', die druckt den 'richtigen' (Voll-/Teilrenten)Text für den Rentenbescheid aus ;-) Gruß w. PS: Da keine Minderung der Vollrente erfolgt (kaufmännisch gerundet), kann es sich formal nur um eine Vollrente handeln - ob die Maschine das auch so sieht, statt (nur) einen 100% Teilrentenbescheid auszuspucken? ;-) Aber, Folgewirkungen kann das schon haben, wenn andere/zusätzliche Altersversorgungen (VBL z. B.) grundsätzlich von der bescheidmäßigen Bewilligung einer namensgerechten Vollrente abhängen ...
Prognostikeram 12.04.2019 | 21:47
Dem stimme ich zu, solange es sich um eine Prognose handelt. Bei der Spitzabrechnung wird es auch formal eine Vollrente, da der Betrag in der Meldung abzurunden ist!
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