Hallo Flexi_spitz_gerechnet_93_Muc,
eine wirklich interessante Frage. Auslegungsfragen oder Gremienbeschlüsse gibt es hierzu nicht, lediglich eine "technische" Lösung.
Da sich in so einem Fall rechnerisch (bei Anwendung der Vorschriften §§ 121 ff. SGB VI) kein Minderungsbetrag ergibt, wird die Rente in rvSystem als Vollrente behandelt und entsprechend im Bescheid ausgewiesen.