Hallo Larry1990,
bei den Aussagen im Reha-Entlassungsbericht handelt es sich um eine Einschätzung Ihres Leistungsvermögens, welche ein Indiz für das Vorliegen von Erwerbsminderung sein kann. Eine (teilweise) Erwerbsminderung kann dann vorliegen, wenn Sie nur noch unter 6 Stunden arbeiten können.
Dabei handelt es sich um kein Verbot, Sie können also Ihre selbständige Tätigkeit auch weiterhin in dem Umfang ausüben wie bisher - wenn es Ihre Gesundheit zulässt.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung