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Experten-Antwort

60 Monate Rentenbeiträge einzahlen?

von Herr Mühler23.02.2020 | 09:52
331 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrte Experten/innen, unsere Situation ist folgende: meine Ehefrau ist schwer erkrankt und hat bisher noch keine Rentenbeiträge in Deutschland geleistet. Aufgrund ihrer Schwerbehinderung ist es im Moment nicht absehbar, in welchem Umfang oder ob überhaupt sie wieder erwerbstätig werden wird (sie ist 50 Jahre alt). Ich selbst verdiene leider nicht so gut, dass ich uns voraussichtlich durch meine angesammelten Rentenpunkte vor der Grundsicherung schützen kann. Nun überlege ich, ob es für uns einen Vorteil haben würde, wenn wir monatlich freiwillig einen Mindestbeitrag für sie in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, um auf die 60 Monate Mindestversicherungszeit zu kommen? Viel an Rentenpunkten würde dadurch ja nicht durch uns angesammelt und man könnte auch anders versuchen etwas anzulegen, andererseits sind momentan auch Rehabilitionsmaßnahmen durch die Deutsche Rentenversicherung für sie verwehrt, solange sie die Wartezeit nicht erfüllt, was möglicherweise ein Nachteil sein könnte? Können Sie uns in dieser Situation durch Ihr Wissen weiterhelfen? Herzlichen Dank im Voraus und mit vielen Grüßen! Herr Mühler

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo, Mühler,

wir verweisen zum einen auf den Beitrag von „Antwort“ und zum anderen darauf, dass Sie die Möglichkeit nutzen können/sollten, bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung in Ihrer Nähe ein Beratungsgespräch mit Ihrer Frau durchzuführen. Dort wird sie aufgezeigt bekommen, welche Möglichkeiten sich bzgl. der weiteren Altersvorsorge ergeben könnten. Hier im Forum individuell beratend tätig zu werden ist nicht möglich.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

2 Antworten

Antwortam 23.02.2020 | 10:05
Nur durch 60 Monate freiwillige Beiträge wird kein Anspruch auf Reha erwirkt. Mindestens 6 Monate Pflichtbeiträge aus einer versicherungspflichtigen Beschäftigung sind da nach § 11 Abs. 2, Nr. 1 SGB VI erforderlich. VG
Herr Mühleram 26.02.2020 | 00:17
Vielen Dank für Ihren Antworten!
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