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60,5 Jahre und arbeitslos geworden.

von pejowald07.11.2007 | 10:46
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4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo. Ich suche einen Experten der mir folgendes beantworten kann. Ich habe keinen Anspruch auf Altersrente wegen Arbeitslosigkeit weil ich in den letzten 10 Jahren vor Rentenbeginn 3Jahre selbstständig (mit freiwilligen Beiträgen) Tätig war. Alle anderen Voraussetzungen wären erfüllt. In der Rentenauskunft habe ich nun folgenden Vermerk gefunden: "Bei der Ermittlung der zehn Jahre werden bestimmte Zeiten nicht mitgezählt und verlängern somit diesen Zeitraum." Welche Zeiten sind das? Schönen Dank im Voraus. pejowald

4 Antworten

Tomam 07.11.2007 | 11:04
Leider nicht die frw. Beiträge. Die 10 Jahre zählen ab dem Rentenbeginn rückwärts. Wenn sie 62 sind, nach 18 Monaten arbeitslos, liegen die frw. Beiträge dann immer noch im 10 Jahres Zeitraum? Wenn ja, wann liegen die Beiträge? Zu der Verlängerung zählen z.B. Arbeitslosigkeitszeiten ohne Leistungsbezug, Kinderberücksichtigungszeiten.
Tomam 08.11.2007 | 09:49
Frühestmöglicher Rentenbeginn ohne das Vorliegen von Schwerbehinderung dürfte in diesem Fall das 63 Lebensjahr sein, da die freiwilligen Beiträge im 10 Jahreszeitraum liegen und deshalb die Voraussetzung für eine Rente wg. Alo nicht erfüllt sind. Eine Frage aber noch: Waren die 34 Monate etwa eine Ich AG? Dann wären die frw. Beiträge nämlich Pflichtbeiträge und die Voraussetzung wäre erfüllt, und sie könnten darüber hinaus auch noch sofort in Rente gehen, weil der Vertrauensschutz durch eine arbeitsmarktpolitische Maßnahme gegeben wäre.
pejowaldam 08.11.2007 | 09:11
Hallo Experten. Mein Leistungsbezug endet im April 2008. (Wegen zu großen zeitlichen Abstand zu einer früheren Arbeitslosigkeit wurde mir der Restanspruch von 12 Monaten gestrichen.) Im Mai 2008 bin ich 61. Meine freiwilligen Beiträge während der selbstst. Tätigkeit waren 34 Monate in der Zeit vom 01.06.2002-31.03.2005. Ist meine Rechnung richtig,daß ich frühestens ab März 2009 Rente erhalte? Vorraussetzung die Beiträge während der Arbeitslosigkeit werden als Pflichtbeiträge bewertet. MfG pejowald
Tomam 08.11.2007 | 11:10
Aber wenn es eine ICH AG war, wären Kraft Gesetz Pflichtbeiträge zahlbar gewesen und wir wären wieder dabei (dies nur als Hinweis für pejowald), vielleicht am Besten mal in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der DRV vorsprechen.
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