Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Moderatoren-Antwort springenbei Krankheit wird Arbeitslosegeld bis zu sechs Wochen wetergezahlt. Für die Rente wegen Arbeitslosigkeit sind 52 Wochen (365 Tage) Arbeitslosigkeit notwendig. Zeiten der krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit zählen nicht mit. Dies kann dazu führen, dass die Rente erst später beginnen kann. Im Übrigen: siehe Schade
Einfache Konstellation: das Alo-Geld ist gleich groß/höher als die Rente, wird man das Alo-Geld "wählen".
Ist das Alo-Geld kleiner als die Rente kommt es auf die Zahlenverhältnisse an.
Beispiel: Abschlag bezogen auf 1 Jahr = 3,2% = 32 Euro// 1 Jahr Beiträge durch das Abeitsamt = 21 Euro// zusammen 53 Euro
a) beträgt der Unterschied zwischen Alo-Geld und Rente auch 53 Euro und man verschiebt den Rentenbeginn um ein Jahr hat man zunächst einen Verlust von 12x53 Euro; nach einem Jahr Rentenbezug ist der Verlust bereits aufgeholt.
b) Beträgt der Unterschied zwischen Alo-Geld und Rente monatlich 795 Euro braucht man (ohne Zins und Zinseszins) 15 Jahre um den Anfangsverlust aufzuholen
Bei 35 Versicherungsjahren und Krankheit wäre an eine Altersrente wegen Berufsunfähigkeit (prüft der Rentenversicherungsträger) oder Schwerbehinderung (Versorgungsamt, Landratsamt) zu denken, dann ist der Abschlag um 7,2 % geringer als bei der Altersrente für Frauen, bzw. wegen Arbeitslosigkeit.
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