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60j.wbl.arbeitslos,58Regelg.+krank

von Lisa10.08.2007 | 10:18
1357 Ansichten
7 Antworten

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Zum 6o.Geburtstag bekam ich meine Kündigung.Habe mich Arbeitslos/suchend gemeldet und sofort die 58Regelung unterschrieben. Nun bin ich schon seit 5Wo Arbeitsunfähig geschrieben. Ab wann zahlt dann die KK? Verschiebt die Zeit der AU meinen Renteneintritt mit Abschlägen nach hinten hinaus? Danke

3 Moderatoren-Antworten

Moderatoren-Antwortam 10.08.2007 | 13:10

bei Krankheit wird Arbeitslosegeld bis zu sechs Wochen wetergezahlt. Für die Rente wegen Arbeitslosigkeit sind 52 Wochen (365 Tage) Arbeitslosigkeit notwendig. Zeiten der krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit zählen nicht mit. Dies kann dazu führen, dass die Rente erst später beginnen kann. Im Übrigen: siehe Schade

Moderatoren-Antwortam 10.08.2007 | 15:43

Einfache Konstellation: das Alo-Geld ist gleich groß/höher als die Rente, wird man das Alo-Geld "wählen".

Ist das Alo-Geld kleiner als die Rente kommt es auf die Zahlenverhältnisse an.

Beispiel: Abschlag bezogen auf 1 Jahr = 3,2% = 32 Euro// 1 Jahr Beiträge durch das Abeitsamt = 21 Euro// zusammen 53 Euro

a) beträgt der Unterschied zwischen Alo-Geld und Rente auch 53 Euro und man verschiebt den Rentenbeginn um ein Jahr hat man zunächst einen Verlust von 12x53 Euro; nach einem Jahr Rentenbezug ist der Verlust bereits aufgeholt.

b) Beträgt der Unterschied zwischen Alo-Geld und Rente monatlich 795 Euro braucht man (ohne Zins und Zinseszins) 15 Jahre um den Anfangsverlust aufzuholen

Moderatoren-Antwortam 10.08.2007 | 14:49

Bei 35 Versicherungsjahren und Krankheit wäre an eine Altersrente wegen Berufsunfähigkeit (prüft der Rentenversicherungsträger) oder Schwerbehinderung (Versorgungsamt, Landratsamt) zu denken, dann ist der Abschlag um 7,2 % geringer als bei der Altersrente für Frauen, bzw. wegen Arbeitslosigkeit.

4 Antworten

Schadeam 10.08.2007 | 13:04
Sie haben leider nichts über Ihre Versicherungszeiten erwähnt. Wenn Sie als Frau 15 Beitragsjahre haben und ab dem 40. Lj mehr als 10 Jahre pflichtversichert waren, können Sie ja ab 60 in Altersrente gehen. Und jeder Monat, den Sie später gehen, bedeutet 0,3% weniger Abschlag+ weitere Beiträge z.B. aus dem Krankengeld. Die "58er Regelung" bedeutet ja nur, dass das AA Sie erst zur Rente zwingen kann, wenn diese abschlagsfrei ist.
Schadeam 10.08.2007 | 14:36
dann können Sie ja jederzeit in Rente gehen und sich ausrechnen, ob Sie als Rentnerin oder als Arbeitslose finanziell besser fahren.
Lisaam 10.08.2007 | 14:20
Für die Antworten herzlichen Dank. Zu den Zeiten der Versicherung: 3jährige Ausbildungszeit+ ab September 1967- Juli 2007 durchgehend bei einem AG versicherungspflichtig Beschäftigt. AG musste mich wegen schlechter Auftragslage entlassen.
Lisaam 10.08.2007 | 15:05
Ihre Antwort-Schade- auch im Sinne dieses Wortes versteh ich nicht. Ist es nicht günstiger für mich, so spät wie möglich die Rente zu beantragen, um die Abschläge geringer zu halten?
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