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Experten-Antwort

61 Jahre alt und jetzige Tätigkeit kann nicht mehr ausgeübt werden

von Xaver20.02.2021 | 17:42
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8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrtes Experten Team, ich habe mittlerweile fast 46 Arbeitsjahre erreicht, bin 61 Jahre und meine jetzige Tätigkeit kann ich nur noch sehr schwer ausüben. In den letzten 3 Jahren war ich mehrere Wochen krank, allein in 2020 insgesamt 4,5 Monate. Von einem bekannten habe ich gehört, dass wenn mir mein Hausarzt eine Bescheinigung die ich beim Arbeitsamt bekomme ausfüllt und damit bestätigt das ich meine jetzige Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben kann. Dann könnte ich kündigen, und würde ALG1 (max. 24 Monate) bekommen um im Anschluss in Rente zu gehen. Meine Fragen hierzu: Ist dies so möglich? Wenn ich selbst kündige werde ich dann 3 Monate gesperrt obwohl vom Arzt eine Bescheinigung vorliegen würde? Wäre ein Aufhebungsvertrag eine Alternative? Werde ich vom Arbeitsamt trotz meines Alters, versucht vermittelt zu werden? Wirkt sich der Bezug von ALG1 stark auf die Höhe der Rente aus? Wie nennt sich dieses Formular, und wo ist es zu bekommen? Mit freundlichen Grüßen Xaver

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Xaver,

als Experten der Deutschen Rentenversicherung können wir Ihnen keine Auskünfte zum Recht der Arbeitsförderung geben.

Sollten Sie Arbeitslosengeld I beziehen, wird diese Zeit als Beitragszeit in Ihrem Versicherungskonto verbucht. Für eine spätere Rente werden daraus Entgeltpunkte ermittelt, die 80 Prozent des dem Arbeitslosengeld zugrunde liegenden Arbeitsentgeltes entsprechen.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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7 Antworten

Karinaam 20.02.2021 | 20:15
Hallo, Wenn sie 46 Arbeitsjahre voll haben, dann haben sie Anspruch auf Rente für besonders langjährig Versicherte (welches Geburtsjahr ?) Könnten sie dann nicht sowieso schon in Rente gehen ohne Abzug ?! Schauen sie mal in ihre letzte Renteninformation, da steht es eigentlich genau drin. 24 Monate ALG1 stehen ihnen zu ab 58.Lebensjahr ,allerdings werden die bei den letzten beiden Jahren vor Erreichen des Alters für Rente nach 45 A. Jahren nicht als Wartezeit angerechnet (da bräuchte man wenigstens Minijob, dann funktioniert das wieder ) Entscheidend ist ihr Geburtsjahr und was in der Renteninformation steht.
KSC Ergänzungam 20.02.2021 | 21:15
Wegen der Rentenbeginnmöglichkeit schauen Sie in die letzte Rentenauskunft. Während ALG 1 Bezug werden Beiträge bezahlt entsprechend 80 % des vorherigen Verdienste.
KSCam 20.02.2021 | 21:12
Fragen zum ALG und zu Sperrzeiten stellen Sie doch besser beim Arbeitsamt, meinen Sie nicht. Ja es gibt Möglichkeiten keine Sperrzeiten zu bekommen - aber siehe Satz 1). An Karina: mit 61 gibts keine Möglichkeit der abschlagsfreien Rente, wer 61 Jahre alt ist ist Jg 59 oder 60 und dann ist die Rente frühestens mit 64+ abschlagsfrei. So gesehen hilft Ihr Beitrg diesbezüglich gar nicht.....
Ösiam 20.02.2021 | 22:13
Wenn es gesundheitlich im Beruf nicht mehr geht und Sie augenscheinlich vor dem 02.Jänner 1961 geboren sind, käme vielleicht auch eine teilweise Erwerbsminderungsrente aufgrund von Berufsunfähigkeit in Frage.
Gerd (W)am 20.02.2021 | 23:55
Hallo Xaver, Bin ein Jahr älter als Du. Ich hatte das gleiche Problem. Ich hatte dann ein Termin mit dem Arbeitsamt gemacht und meine Probleme geschildert. Die haben mich dann an die DRV verwiesen. Dort wurde ich Ärztlich untersucht. Ich bekam dann ein Schreiben, das ich die bisherige Tätigkeit nur noch unter 3 Stunden ausführen kann. Da wir eine kleine Firma, mit 5 Leuten waren und keine Möglichkeiten gab, anderweitig in der Firma, weiter zu Arbeiten, stand in dem Schreiben, das ich Kündigen kann, ohne Probleme mit dem Arbeitsamt zu bekommen. Und ich solle dieses Schreiben, dem Arbeitsamt vorlegen. Das habe ich auch so gemacht. Dort war man sehr hilfsbereit. Ich habe auch über 46 Jahre gearbeitet. Ab 01.03 bekomme ich die Rente. Kündige nicht selber! Mache alles nur in Absprache mit dem Arzt, Arbeitsamt oder DRV. Auch kein Aufhebungsvertrag, das ist wie selbst kündigen. Beides verursacht eine 3 Monatige Sperre. Dein Arzt kann das auf jeden Fall positiv beeinflussen. Sprich vorher mit ihm darüber. Wünsche Dir alles Gute für den weiteren Verlauf. Gerd
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