Hallo Xaver,
als Experten der Deutschen Rentenversicherung können wir Ihnen keine Auskünfte zum Recht der Arbeitsförderung geben.
Sollten Sie Arbeitslosengeld I beziehen, wird diese Zeit als Beitragszeit in Ihrem Versicherungskonto verbucht. Für eine spätere Rente werden daraus Entgeltpunkte ermittelt, die 80 Prozent des dem Arbeitslosengeld zugrunde liegenden Arbeitsentgeltes entsprechen.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung