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Experten-Antwort

7 Monate Wartezeit bei teilweiser EM Rente

von Rob5823.03.2023 | 11:43
330 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, so wie es aussieht werde ich aufgrund meiner körperlichen Behinderungen eine Teil EM Rente bekommen. Zurzeit bin ich noch Vollzeit am arbeiten. Zählt bei der Teil EM Rente auch diese 7 Monatsfrist, ab wann die Rente zu Laufen beginnt, das heißt 7 Monate ab okay durch die Gutachter? Vielen Dank

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Rob58,

ein Rentenausschluss für die ersten 6 Kalendermonate nach Eintritt der Erwerbsminderung (= Leistungsfall) ergibt sich nur bei befristeten Erwerbsminderungsrenten. Ob es sich hierbei um eine befristete Rente wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung handelt, spielt keine Rolle.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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7 Antworten

Schadeam 23.03.2023 | 13:44
Um die "7 Monate" geht es nur wenn die Rente befristet ist; bei Dauerrenten gibt es das nicht, ob Voll- oder Teilrente ist ebenfalls völlig egal. Aber: was sollen wir rätseln? Warten Sie die Rentenentscheidung ab - dann steht im Rentenbescheid drin ob Sie Rente bekommen oder nicht, ob die befristet oder dauerhaft ist und ab wann die Rente in welcher Höhe gezahlt wird. LG
Abschlägeam 23.03.2023 | 15:38
ergänzend zum Beitrag von @Schade "Wenn" eine EM-Rente befristet bewilligt wird, beginnt die 7. Monatsfrist mit Leistungsfall (Eintritt der Erwerbsminderung) im Zusammenhang mit (fristgerechter) Antragstellung. Also beide Voraussetzungen (zusätzlich zu den Versicherungsrechtlichen) müssen 'erfüllt' sein. Also nicht ab 'okay' Gutachter/Rentenbescheid. Es kann also durchaus auch zu einer rückwirkenden Rentenbewilligung kommen und die sechs Monate 'nicht-Anspruch' sind durch Bearbeitungszeit längst 'verbraucht'. Aber das werden Sie dann ja sehen/lesen können, wenn der Bescheid da ist.
Raidhoam 25.03.2023 | 08:45
Zitat von Schade anzeigenausblenden
Dämliche Antwort! Dann machen solche Foren und Gruppen keine Sinn!!! Dann warten wir einfach alle selber Zuhause und klären unseren Mist alleine. So ein Forum ist auch für solche Fragen! M.E. ist so ein Forum aber nicht für Menschen wie Sie! Nix anderes zu tun, oder was?? Volle EMR und anderen auf die Nerven gehen.
Überflüssigam 25.03.2023 | 08:48
Zitat von Raidho anzeigenausblenden
Um die "7 Monate" geht es nur wenn die Rente befristet ist; bei Dauerrenten gibt es das nicht, ob Voll- oder Teilrente ist ebenfalls völlig egal. Aber: was sollen wir rätseln? Warten Sie die Rentenentscheidung ab - dann steht im Rentenbescheid drin ob Sie Rente bekommen oder nicht, ob die befristet oder dauerhaft ist und ab wann die Rente in welcher Höhe gezahlt wird. LG
Dämliche Antwort! Dann machen solche Foren und Gruppen keine Sinn!!! Dann warten wir einfach alle selber Zuhause und klären unseren Mist alleine. So ein Forum ist auch für solche Fragen! M.E. ist so ein Forum aber nicht für Menschen wie Sie! Nix anderes zu tun, oder was?? Volle EMR und anderen auf die Nerven gehen.
Frustbeitrag ohne fachlichen Hintergrund und damit überflüssig.
Jeasicaam 25.03.2023 | 10:31
Wenn Sie momentan Vollzeit arbeiten können haben Sie auch keinen Anspruch auf Teilerwerbsminderungsrente. Denn Sie können ja Vollzeit arbeiten
Noch dämlicher Kommentaram 25.03.2023 | 08:54
Zitat von Raidho anzeigenausblenden
Um die "7 Monate" geht es nur wenn die Rente befristet ist; bei Dauerrenten gibt es das nicht, ob Voll- oder Teilrente ist ebenfalls völlig egal. Aber: was sollen wir rätseln? Warten Sie die Rentenentscheidung ab - dann steht im Rentenbescheid drin ob Sie Rente bekommen oder nicht, ob die befristet oder dauerhaft ist und ab wann die Rente in welcher Höhe gezahlt wird. LG
Dämliche Antwort! Dann machen solche Foren und Gruppen keine Sinn!!! Dann warten wir einfach alle selber Zuhause und klären unseren Mist alleine. So ein Forum ist auch für solche Fragen! M.E. ist so ein Forum aber nicht für Menschen wie Sie! Nix anderes zu tun, oder was?? Volle EMR und anderen auf die Nerven gehen.
Sie haben wohl @Schades ersten Satz nicht gelesen oder nicht verstanden, der völlig korrekt war und die Frage komplett beantwortet hat. PS User Schade ist noch voll am arbeiten…
Peter T.am 25.03.2023 | 12:34
Daher sicherlich auch @Schades Antwort. Mit Villzeit arbeiten und "ich denke ich bekomme teilweise EMR", da ist noch nichts wirklich geklärt. Und ob ein Gutachter oder die eigenen Ärzte meinen das man teilw. Erwerbsgemindert ist, so kann es der ÄD der DRV und der Entscheider anders sehen. Und da auch nicht bekannt ist wann der Leistungsfall ist, reines Glaskugelgerate. Aber eines weiß er nun, auch bei befr. teilw. EMR gibt es die 6 Monate Wartezeit...
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