Hallo Rob58,
ein Rentenausschluss für die ersten 6 Kalendermonate nach Eintritt der Erwerbsminderung (= Leistungsfall) ergibt sich nur bei befristeten Erwerbsminderungsrenten. Ob es sich hierbei um eine befristete Rente wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung handelt, spielt keine Rolle.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung