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78 Wochen Krankengeldzahlung sind bald vorbei....und dann??

von Muschel03.06.2010 | 18:14
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Hallo, seit Monaten beschäftigt mich die Frage, was sein wird, wenn die Krankengeldzahlung nach 78 Wochen beendet ist. Ich habe zwar einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt...aber noch immer keinen Bescheid bekommen. Falls der Antrag abgelehnt wird, werde ich wohl Widerspruch einlegen, aber letztendlich könnte es ja auch sein, das die Entscheidung auf EM-Rente nicht in dem Zeitraum stattfindet, wo ich noch Krankengeld beziehe, sondern später. Was bzw. von wo bekomme ich dann Geld für meinen Lebensunterhalt? Ich habe Mobbing und Bossingerfahrungen machen müssen, bin aber nach wie vor ungekündigt und das werde ich auch weiterhin sein, allerdings nur unter der Bedingung, das ich erst dann wieder komme, wenn ich wieder gesund und voll einsatzfähig bin, aber das bin ich noch nicht. Wenn ich bei einer Wiedereingliederungsphase scheitern würde, dann würde ich wahrscheinlich gekündigt werden (wurde mir so nahegelegt), deswegen habe ich den Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt, um mich zu stabilisieren. Dadurch, das ich ungekündigt bin, würde ich ja kein Arbeitslosengeld bekommen. Deswegen meine Frage, von wo bekomme ich dann Geld?? Es ist doch nicht Hartz4 oder?? Muschel

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Ich verweise auf die Vorbeiträge.

Ergänzend kann ich nur hinzufügen, dass es beim Beginn der Erwerbsminderungsrente nicht auf den Zeitpunkt ankommt, sondern darauf, wann die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt ist (in der Regel also: wann der med. Leistungsfall eingetreten ist) und wann Ihr Rentenantrag gestellt wurde oder (bei vorherigem Antrag auf Reha) wann Ihr Antrag als gestellt gilt.

2 Antworten

Sölveigam 03.06.2010 | 18:43
Wenn Sie nach 78 Wochen von der Krankenkasse ausgesteuert werden und bis dahin immer noch keine Entscheidung in ihrem EM-Rentenverfahren gefallen ist weil das Widerspruchsverfahren oder ein Sozialgerichtsverfahren noch läuft , müssen Sie bei der Agentur für Arbeit ALG I beantragen. Da bekommen Sie dann ALG I entweder im Rahmen der sog. Nahtlosigkeitsregelung oder das " normale " ALG I und zwar solange bis über ihren EM-Antrag entschieden wurde - längstens natürlich nur für ihre individuelle Anspruchsdauer auf ALG I. Die ALG I Zahlung wird auf jeden Fall an Sie geleistet ( da Sie einen EM-Antrag gestellt haben ) und hat nichts damit zu tun , ob Sie noch eine Arbeitssstelle haben oder nicht. Das spielt in dem Fall keine Rolle ! Natürlich holt sich die AfA dann später, wenn ihnen die EM-Rente genehmigt wurde, das gezahlte ALG I direkt von der Rentenversicherung aus ihrer Rentennachzahlung zurück . Sie persönlich brauchen aber nichts an die AfA zurückzahlen, sondern würden - falls aus der Rentennachzahlung noch etwas übrig bleiben würde - diesen Betrag sogar noch von der RV überwiesen bekommen. Sollte sich das Widerspruchsverfahren und sich dann eventuell ja noch anschließende Sozalgerichtsverfahren über die Zeit ihres ALG I Anspruches hinaus ziehen, bleibt nur ALG II ( Hartz 4 ). Dies würden Sie aber auch nur dann bekommen, wenn Sie bedürfig sind und die anderen Voraussetzungen zum Bezug selbiges erfüllen. http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitslosengeld_II Letzte Station wäre dann noch die Hilfe zum Lebensunterhalt, welche aber auch an diverse Bedingungen geknüpft ist. http://de.wikipedia.org/wiki/Hilfe_zum_Lebensunterhalt Aber erstmal muss Sie der Weg zur AfA ( Agentur für Arbeit ) führen und zwar sofort dann, wenn Sie das Aussteuerungschreiben der Krankekasse bekommen .
Stefanam 03.06.2010 | 18:58
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