Wenn Sie nach 78 Wochen von der Krankenkasse ausgesteuert werden und bis dahin immer noch keine Entscheidung in ihrem EM-Rentenverfahren gefallen ist weil das Widerspruchsverfahren oder ein Sozialgerichtsverfahren noch läuft , müssen Sie bei der Agentur für Arbeit ALG I beantragen.
Da bekommen Sie dann ALG I entweder im Rahmen der sog. Nahtlosigkeitsregelung oder das " normale " ALG I und zwar solange bis über ihren EM-Antrag entschieden wurde - längstens natürlich nur für ihre individuelle Anspruchsdauer auf ALG I.
Die ALG I Zahlung wird auf jeden Fall an Sie geleistet
( da Sie einen EM-Antrag gestellt haben ) und hat nichts damit zu tun , ob Sie noch eine Arbeitssstelle haben oder nicht.
Das spielt in dem Fall keine Rolle !
Natürlich holt sich die AfA dann später, wenn ihnen die EM-Rente genehmigt wurde, das gezahlte ALG I direkt von der Rentenversicherung aus ihrer Rentennachzahlung zurück .
Sie persönlich brauchen aber nichts an die AfA zurückzahlen, sondern würden - falls aus der Rentennachzahlung noch etwas übrig bleiben würde - diesen Betrag sogar noch von der RV überwiesen bekommen.
Sollte sich das Widerspruchsverfahren und sich dann eventuell ja noch anschließende Sozalgerichtsverfahren über die Zeit ihres ALG I Anspruches hinaus ziehen, bleibt nur ALG II ( Hartz 4 ).
Dies würden Sie aber auch nur dann bekommen, wenn Sie bedürfig sind und die anderen Voraussetzungen zum Bezug selbiges erfüllen.
http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitslosengeld_II
Letzte Station wäre dann noch die Hilfe zum Lebensunterhalt, welche aber auch an diverse Bedingungen geknüpft ist.
http://de.wikipedia.org/wiki/Hilfe_zum_Lebensunterhalt
Aber erstmal muss Sie der Weg zur AfA ( Agentur für Arbeit ) führen und zwar sofort dann, wenn Sie das Aussteuerungschreiben der Krankekasse bekommen .