Die Prüfung der Vorversicherung für die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) erfolgt bei Antragstellung durch die gesetzliche Krankenversicherung. Maßgebliche Krankenversicherung ist Ihre letzte gesetzliche Krankenversicherung. Dort kann Ihnen auch die Frage beantwortet werden, ob Anwartschaftserhaltungszeiten zur Prüfung der 9/10 Regelung hinzugerechnet werden.