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Experten-Antwort

99,99 % Rente jetzt möglich?

von xia20.01.2023 | 11:33
712 Ansichten
26 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ist es richtig, dass nun grundsätzlich eine Altersrente in Höhe von 99,99 % bezogen werden kann? Bisher war doch nur eine 99 % Teilrente möglich, nun soll es aber eine Änderung gegeben haben. Danke

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo xia,

ja, es ist richtig, dass nunmehr eine Teilrente in Höhe von maximal 99,99 Prozent beantragt werden kann. Ein entsprechender Antrag kann beim zuständigen Rentenversicherungsträger gestellt werden.

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25 Antworten

Berateram 20.01.2023 | 11:42
Diese Antwort eines Experten steht auch noch im Thread „Bestehende Rente und Pflege“ vom 18.01.2023 aus. „Angeblich“ soll die Rentenversicherung sich mehreren Urteilen der Sozialgerichtsbarkeit gebeugt haben und jetzt auch einen Teilrentenbezug von 99,99 % akzeptieren. Es wäre schön, wenn dazu aktuell die Stellungnahme eines Experten erfolgen würde.
DRVam 20.01.2023 | 11:46
Wie ist in diesem Zusammenhang der folgende Artikel des Bundesverbandes der Rentenberater zu bewerten? https://www.rentenberater.de/pressemitteilungen/mehr-rente-fuer-…
Schadeam 20.01.2023 | 11:58
lesen Sie den Beitrag von birdieboy vom 18.01.2023 und die dazu gegebenen Antworten und Meinungen. Mehr gibt es dazu derzeit nicht zu sagen (auch nicht wenn man jetzt diese Frage alle 2 Tage aufs Tablett bringt). LG
DRVam 20.01.2023 | 14:39
Bisher fehlt aber zu der konkreten Frage eine Expertenantwort und Ihre „Meinung“ sowie die „Meinungen“ anderer Hobbyexperten sind eher unmaßgeblich. Ich vermute eher, dass man sich selbst unter den Experten noch nicht sicher ist, wie man diesbezüglich weiter mit entsprechenden Anträgen umgeht. Dann sollte man das auch offen kommunizieren und nicht einfach totschweigen.
Schade Ergänzungam 20.01.2023 | 15:49
Und im übrigen hat keiner den Anspruch hier eine Expertenantwort zu bekommen, vor allen nicht wenn zu diesem Punkt schon vorgestern alles gesagt wurde. Aber Sie dürfen gerne die gleiche Frage unter anderem Nickname morgen wieder einstellen.
Schadeam 20.01.2023 | 15:47
...wird doch nichts totgeschwiegen, es gibt lediglich dazu noch keine neuen Erkenntnisse aus den DRV Gremien die solche Dinge entscheiden. Und solange das unklar ist, kann und wird kein DRVler sich dazu weiter positionieren. Vielleicht komt es, vielleicht nicht? Vielleicht in 3 Wochen oder 3 Monaten oder erst in 3 Jahren oder am St. Nimmerleinstag?
VAam 20.01.2023 | 16:05
Auszug aus einer Mitteilung der DRV Schwaben: "Die bisherige Rechtsauffassung der Rentenversicherungsträger, eine Teilrente betrage höchstens 99 Prozent, wurde aufgegeben. Aufgrund des Urteils des Bayerischen Landessozialgerichts vom 14.09.2021, AZ: L 6 R 199/19, sowie weiterer Rechtsprechung haben die Rentenversicherungsträger beschlossen, dass eine frei gewählte Teilrente wegen Alters zwischen 10,00 Prozent und maximal 99,99 Prozent betragen kann." Es liegt also sehr wohl schon eine verbindliche Entscheidung vor!
DRVam 20.01.2023 | 16:07
Nur weil Sie und ich es nicht wissen, heißt das noch lange nicht, dass die hier antwortenden echten Experten nicht doch Hintergrundwissen haben. Sie sollten sich besser nicht so wichtig nehmen. Warten wir mal besser die Expertenantwort zu diesem Thread ab.
DRVam 20.01.2023 | 16:17
Zitat von Schade anzeigenausblenden
Dass Sie nicht auf dem neuesten Stand sind, ist natürlich ausgeschlossen, oder vielleicht doch nicht? Wie gesagt, spätestens Montag wird ja der Experte antworten, dann wissen wir hoffentlich mehr.
Schadeam 20.01.2023 | 16:13
Habe doch gesagt dass es vielleicht kommen könnte. Irgendwan.... Angenommen der antwortende Experte arbeitet bei der DRV BaWü, dann wartet der bis sein Haus dazu informiert, und in BaWü gab es diese Info (Stand heute 13 Uhr) eben noch nicht. Davon geht ja auch die Welt nicht unter ob das nun 2 Wochen früher oder später bekannt wird.
W°lfgangam 20.01.2023 | 16:41
Hmm ...die Möglichkeit der 99,99 % Teilrente - per Gesetz nicht ausgeschlossen - hatte ich bereits in 2017 im Forum hinterfragt/als rechtlich zulässig nach den Buchstaben des Gesetzes betont ...von der DRV aber schnellstmöglich im Rahmen gemeinsamer Absprachen/Auslegungen für unzulässig erklärt ← 'wir bauen das Gesetz zu unseren Gunsten mal eben ein bisschen um‘ Kinder ...wie die Zeit vergeht ;-) Und wie (zusätzlich) stinksauer werden erst die KK sein, wenn sie bei vorgezogener Altersrente + Weiterarbeit und KG-Anspruch bei gerundeter Vollauszahlung der Altersrente weiterhin KG zahlen müssen ;-) Gruß w. PS: eine @Expertenaussage wäre sicher hilfreich/der spricht aber auch nur für 'seine' DRV; letztendlich nur eine allseits verbindliche/zeitnahe Aussage der DRV Bund zur künftigen Verfahrensweise/Abkehr von der Einschränkung auf mind. -1 % weniger ...um ggf. 'Altfälle' noch reparieren/anpassen zu können.
Berndam 21.01.2023 | 05:48
Bzgl. Altfälle mit Antrag auf 99% Teilrente gibt's mehr ab dem Zeitpunkt, wo man 99,99 % beantragt. Hat man aber die höchstmögliche Teilrente beantragt und bekommt 99 %, sollte man einen Überprüfungsantrag stellen, sonst gibt's nichts nachgezahlt.
glackiam 21.01.2023 | 08:55
Zitat von VA anzeigenausblenden
"Die bisherige Rechtsauffassung der Rentenversicherungsträger, eine Teilrente betrage höchstens 99 Prozent, wurde aufgegeben. Aufgrund des Urteils des Bayerischen Landessozialgerichts vom 14.09.2021, AZ: L 6 R 199/19, sowie weiterer Rechtsprechung haben die Rentenversicherungsträger beschlossen, dass eine frei gewählte Teilrente wegen Alters zwischen 10,00 Prozent und maximal 99,99 Prozent betragen kann." Wo kann man diese Mitteilung der DRV Schwaben nachlesen, eventuell mit einen Link dazu? Vielen Dank.
DRVam 24.01.2023 | 14:27
Hoffentlich liest das auch @Schade!
rentennachfrageram 24.01.2023 | 15:17
Mir wurde im August der Antrag mit 99,99 % abgelehnt und in 99 % umgewandelt, bedeutet das nun, dass das nicht mehr zu ändern ist, da ich zu früh den Antrag gestellt habe ?
Abschlägeam 24.01.2023 | 15:28
Hallo xia, ja, es ist richtig, dass nunmehr eine Teilrente in Höhe von maximal 99,99 Prozent beantragt werden kann. Ein entsprechender Antrag kann beim zuständigen Rentenversicherungsträger gestellt werden.
Mir wurde im August der Antrag mit 99,99 % abgelehnt und in 99 % umgewandelt, bedeutet das nun, dass das nicht mehr zu ändern ist, da ich zu früh den Antrag gestellt habe ?
Stellen Sie einen Überprüfungsantrag gem. §44 SGB X für die rückwirkende Rente und beantragen Sie gleichzeitig die Umstellung auf 99,99% ab 'sofort'. Wenn Sie dies vor dem 31.01.2023 erledigen, muss zumindest schon mal ab 01.02.2023 dies berücksichtigt werden. Machen Sie es online, dann landet es direkt bei der für Sie zuständigen Sachbearbeitung: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Online-Dienste…
DRVam 24.01.2023 | 16:16
Zitat von Schade anzeigenausblenden
Hoffentlich liest das auch @Schade!
Zu Ihrer Beruhigung kann ich Ihnen versichern dass ich es gelesen habe. Muss aber in meinem dienstlichen Aufgabenbereich immer noch abwarten bis mein Arbeitgeber die DRV BaWü dies ihren Mitarbeitern zur Kenntnis gibt. Und Stand "heute kurz vor 16 Uhr" war es in unserer Grundsatzabteilung noch kein Thema dies den Mitarbeitern weiterzugeben. Für Forenantworten von mir ist zukünftig alles klar, ....
Dann wecken Sie besser mal Ihre Grundsatzabteilung aus dem Dornröschenschlaf. Da werden wohl einige Überprüfungsanträge fällig.
Schadeam 24.01.2023 | 17:28
...diese Anträge werden halt ein paar Tage liegen, es gibt aktuell bei Gott wichtigeres bei der DRV, z.B. die rasche Bearbeitung eines Rentenantrages dürfte höhere Priorität haben als die Frage ob jemand bei 1000 € Rente bei einer Teilrente auf 10€ oder 10 Cent verzichtet......bis das bei allen DRV Trägern bekannt ist und dann auch DV technisch umgesetzt, wird wohl ein paar Tage dauern. Und die Reichtümer werden ja nachgezahlt werden. Aber schön dass Sie es schon früher gewusst haben als ich, das gönne ich Ihnen von Herzen, grins
Schadeam 24.01.2023 | 16:12
Hallo xia, ja, es ist richtig, dass nunmehr eine Teilrente in Höhe von maximal 99,99 Prozent beantragt werden kann. Ein entsprechender Antrag kann beim zuständigen Rentenversicherungsträger gestellt werden.
Hoffentlich liest das auch @Schade!
Zu Ihrer Beruhigung kann ich Ihnen versichern dass ich es gelesen habe. Muss aber in meinem dienstlichen Aufgabenbereich immer noch abwarten bis mein Arbeitgeber die DRV BaWü dies ihren Mitarbeitern zur Kenntnis gibt. Und Stand "heute kurz vor 16 Uhr" war es in unserer Grundsatzabteilung noch kein Thema dies den Mitarbeitern weiterzugeben. Für Forenantworten von mir ist zukünftig alles klar, ....
W°lfgangam 24.01.2023 | 20:11
...diese Anträge werden halt ein paar Tage liegen, es gibt aktuell bei Gott wichtigeres bei der DRV, z.B. die rasche Bearbeitung eines Rentenantrages dürfte höhere Priorität haben als die Frage ob jemand bei 1000 € Rente bei einer Teilrente auf 10€ oder 10 Cent verzichtet......bis das bei allen DRV Trägern bekannt ist und dann auch DV technisch umgesetzt, wird wohl ein paar Tage dauern. Und die Reichtümer werden ja nachgezahlt werden. Aber schön dass Sie es schon früher gewusst haben als ich, das gönne ich Ihnen von Herzen, grins
Tja das Ross auf dem Sie sitzen,scheint wohl ein bisschen zu hoch für Sie sein, grins!
TJA, SIE verkennen da etwas - wer reitet/berät, hat nicht unbedingt die Zügel für den Weg in der Hand ;-) Gruß w.
Tommiam 25.01.2023 | 00:29
Kann man den Überprüfungsantrag auch online stellen wenn man bei der DRV Bund versichert ist? Ich weiß das hier im Forum die DRV Bund nicht vertreten ist. Und 2. In den Formularen kann man keinen Überprüfungsantrag auswählen, diesen stellt man dann Formlos? Danke im Voraus für die Antworten.
Tommiam 25.01.2023 | 09:09
Vielen Dank @Abschläge, wieder einmal sehr guter Service von Ihnen.
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