Hallo xia,
ja, es ist richtig, dass nunmehr eine Teilrente in Höhe von maximal 99,99 Prozent beantragt werden kann. Ein entsprechender Antrag kann beim zuständigen Rentenversicherungsträger gestellt werden.
Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenPersönlich beantwortet im Expertenforum
Hallo xia,
ja, es ist richtig, dass nunmehr eine Teilrente in Höhe von maximal 99,99 Prozent beantragt werden kann. Ein entsprechender Antrag kann beim zuständigen Rentenversicherungsträger gestellt werden.
Stellen Sie einen Überprüfungsantrag gem. §44 SGB X für die rückwirkende Rente und beantragen Sie gleichzeitig die Umstellung auf 99,99% ab 'sofort'. Wenn Sie dies vor dem 31.01.2023 erledigen, muss zumindest schon mal ab 01.02.2023 dies berücksichtigt werden. Machen Sie es online, dann landet es direkt bei der für Sie zuständigen Sachbearbeitung: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Online-Dienste…Hallo xia, ja, es ist richtig, dass nunmehr eine Teilrente in Höhe von maximal 99,99 Prozent beantragt werden kann. Ein entsprechender Antrag kann beim zuständigen Rentenversicherungsträger gestellt werden.Mir wurde im August der Antrag mit 99,99 % abgelehnt und in 99 % umgewandelt, bedeutet das nun, dass das nicht mehr zu ändern ist, da ich zu früh den Antrag gestellt habe ?
Dann wecken Sie besser mal Ihre Grundsatzabteilung aus dem Dornröschenschlaf. Da werden wohl einige Überprüfungsanträge fällig.Hoffentlich liest das auch @Schade!Zu Ihrer Beruhigung kann ich Ihnen versichern dass ich es gelesen habe. Muss aber in meinem dienstlichen Aufgabenbereich immer noch abwarten bis mein Arbeitgeber die DRV BaWü dies ihren Mitarbeitern zur Kenntnis gibt. Und Stand "heute kurz vor 16 Uhr" war es in unserer Grundsatzabteilung noch kein Thema dies den Mitarbeitern weiterzugeben. Für Forenantworten von mir ist zukünftig alles klar, ....
Zu Ihrer Beruhigung kann ich Ihnen versichern dass ich es gelesen habe. Muss aber in meinem dienstlichen Aufgabenbereich immer noch abwarten bis mein Arbeitgeber die DRV BaWü dies ihren Mitarbeitern zur Kenntnis gibt. Und Stand "heute kurz vor 16 Uhr" war es in unserer Grundsatzabteilung noch kein Thema dies den Mitarbeitern weiterzugeben. Für Forenantworten von mir ist zukünftig alles klar, ....Hallo xia, ja, es ist richtig, dass nunmehr eine Teilrente in Höhe von maximal 99,99 Prozent beantragt werden kann. Ein entsprechender Antrag kann beim zuständigen Rentenversicherungsträger gestellt werden.Hoffentlich liest das auch @Schade!
TJA, SIE verkennen da etwas - wer reitet/berät, hat nicht unbedingt die Zügel für den Weg in der Hand ;-) Gruß w....diese Anträge werden halt ein paar Tage liegen, es gibt aktuell bei Gott wichtigeres bei der DRV, z.B. die rasche Bearbeitung eines Rentenantrages dürfte höhere Priorität haben als die Frage ob jemand bei 1000 € Rente bei einer Teilrente auf 10€ oder 10 Cent verzichtet......bis das bei allen DRV Trägern bekannt ist und dann auch DV technisch umgesetzt, wird wohl ein paar Tage dauern. Und die Reichtümer werden ja nachgezahlt werden. Aber schön dass Sie es schon früher gewusst haben als ich, das gönne ich Ihnen von Herzen, grinsTja das Ross auf dem Sie sitzen,scheint wohl ein bisschen zu hoch für Sie sein, grins!
[quote=409979 TJA, SIE verkennen da etwas - wer reitet/berät, hat nicht unbedingt die Zügel für den Weg in der Hand ;-)Vorwärts, wir müssen zurück!
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.