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Zur Experten-Antwort springenHallo liebe Forumsteilnehmer,
bitte haben Sie dafür Verständnis, dass ich mich als Vertreter der Deutschen Rentenversicherung zu Fragen des Krankengeldbezugs nicht abschließend positionieren kann. Allerdings wegen § 50 SGB V (siehe LINK von „W*lfgang“ / Ausschluss und Kürzung des Krankengeldes) sehen wir es so wie von „KSC“ bereits angegeben. Der Krankengeldanspruch besteht weiterhin, allerdings unter Anrechnung der Altersteilrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung.
Bei der Rentenversicherung zählt das Krankengeld nicht als Hinzuverdienst, siehe nachfolgenden Link:
http://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/Raa/Raa.do?f=SGB6_34R3.6
Ob der Gesetzgeber eine solche Rechtsfolge geplant hatte oder zumindest in Kauf nehmen wollte, haben wir nicht zu kommentieren. Spätestens, wenn später einmal eine entsprechende Rechtsänderung kommen sollte, werden wir darüber Klarheit bekommen.
Hallo liebe Forumsteilnehmer,
bitte haben Sie dafür Verständnis, dass ich mich als Vertreter der Deutschen Rentenversicherung zu Fragen des Krankengeldbezugs nicht abschließend positionieren kann. Allerdings wegen § 50 SGB V (siehe LINK von „W*lfgang“ / Ausschluss und Kürzung des Krankengeldes) sehen wir es so wie von „KSC“ bereits angegeben. Der Krankengeldanspruch besteht weiterhin, allerdings unter Anrechnung der Altersteilrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung.
Bei der Rentenversicherung zählt das Krankengeld nicht als Hinzuverdienst, siehe nachfolgenden Link:
http://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/Raa/Raa.do?f=SGB6_34R3.6
Ob der Gesetzgeber eine solche rechtfolge geplant hatte oder zumindest in Kauf nehmen wollte, haben wir nicht zu kommentieren. Spätestens, wenn später einmal eine entsprechende Rechtsänderung kommen sollte, werden wir darüber Klarheit bekommen.
Was hilft mir da ein Krankenkassenforum? Ich habe heute meine BfA Rente beantragt und bin im Zweifel, ob das mit 99% so richtig ist, wie es mir gesagt wurde. Laut KSC ja,oder? Ich kann ja auch morgen bei der DAK nochmals sicherheitshalber nachfragen, aber was sollen die mir zu meinem Rentenantrag sagen? Denken Sie, das ist erfolgreich?Danke für Ihre Antwort, aber sie hilft mir nicht weiterWie auch, das hier ist ein RV und kein KV-Forum. Dort sind Sie vielleicht besser aufgehoben: http://www.krankenkassenforum.de/ Zur Verrechnung KG ./. Rente werden Sie auch nur dort Erst-Antwort erhalten, da Ihre beabsichtigte RV-Teilrente natürlich in voller Höhe an Sie ausgezahlt wird – abzüglich der Forderungen anderer SV-Träger/hier KK bei parallelem Bezug. Gruß w.
Es geht doch um die KG-Zahlung neben Rentenbezug. Selbstverständlich ist da die Krankenkasse und nicht die RV zuständig. Seien Sie froh, dass Sie diesen Hinweis von der RV bekommen haben!Wie auch, das hier ist ein RV und kein KV-Forum. Dort sind Sie vielleicht besser aufgehoben: http://www.krankenkassenforum.de/ Zur Verrechnung KG ./. Rente werden Sie auch nur dort Erst-Antwort erhalten, da Ihre beabsichtigte RV-Teilrente natürlich in voller Höhe an Sie ausgezahlt wird – abzüglich der Forderungen anderer SV-Träger/hier KK bei parallelem Bezug. Gruß w.Was hilft mir da ein Krankenkassenforum? Ich habe heute meine BfA Rente beantragt und bin im Zweifel, ob das mit 99% so richtig ist, wie es mir gesagt wurde. Laut KSC ja,oder? Ich kann ja auch morgen bei der DAK nochmals sicherheitshalber nachfragen, aber was sollen die mir zu meinem Rentenantrag sagen? Denken Sie, das ist erfolgreich?
Der Hinweis kam nicht von der RV. Fast richtig gelesen, aber nur fast.Es geht doch um die KG-Zahlung neben Rentenbezug. Selbstverständlich ist da die Krankenkasse und nicht die RV zuständig. Seien Sie froh, dass Sie diesen Hinweis von der RV bekommen haben!Was hilft mir da ein Krankenkassenforum? Ich habe heute meine BfA Rente beantragt und bin im Zweifel, ob das mit 99% so richtig ist, wie es mir gesagt wurde. Laut KSC ja,oder? Ich kann ja auch morgen bei der DAK nochmals sicherheitshalber nachfragen, aber was sollen die mir zu meinem Rentenantrag sagen? Denken Sie, das ist erfolgreich?Danke für Ihre Antwort, aber sie hilft mir nicht weiterWie auch, das hier ist ein RV und kein KV-Forum. Dort sind Sie vielleicht besser aufgehoben: http://www.krankenkassenforum.de/ Zur Verrechnung KG ./. Rente werden Sie auch nur dort Erst-Antwort erhalten, da Ihre beabsichtigte RV-Teilrente natürlich in voller Höhe an Sie ausgezahlt wird – abzüglich der Forderungen anderer SV-Träger/hier KK bei parallelem Bezug. Gruß w.
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