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Experten-Antwort

99% Teilrente, Pflegende Rentnerin Ost Berechnung Zugangsfaktor

von optimus29.08.2021 | 13:05
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4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, werte Experten, ich erhoffe mir zu meinem Anliegen, Thema: 99% Rente, Pflege und Berechnung der Zugangsfaktoren, eine Klärung. In Ihrem Archiv habe ich anhand des Beitrags von Magistratus vom 14.02.2019 versucht, die Berechnungen, die mich betreffen, nachzuvollziehen. Gerate da aber in meinem Bescheid3 in einen Widerspruch und bitte Sie um eine Klärung. Versicherte: 18.10.1947 geboren. Eigene Rente: Altersrente für schwerbehinderte Menschen ab 01.06.2008: EP-West-100% = 0,0215 mit ZF 0,913. Berücksichtigt bei der Berechnung werden nur die EP-Ost-100% = 46,2032 mit ZF 0,913. Teilrente (TR) 99% mit Pflegegeld ab 01.09.2018 (PfG 3), ab 01.07.2020 und weiter mit PFG 4. Verzicht auf 12,95 €/Monat. Bescheid1: Teilrente 99% ab 01.09.2018: EP-West 99% = 0,0213 (die 0,0202 EP 1% ruhen). EP-OST 99% = 45,7412 (die 0,4620 EP 1% ruhen). Bescheid2: Teilrente 99% ab 01.Juli 2019: Zuschlags-EP für die Pflegezeit vom 01.09.-31.12.2018 auf Basis Entgelt von 4635,- €: EP-Neu-100% = 0,1377. Berechnung: EP-alt100% + EP-Zuschlag100% = EP-neu100% * 99% = EP-neu 99% 46,2032 + 0,1377 = 46,3409 * 99% = 45,8775. Die TR-alt = 45,7412 (01.06.-30.08.2018) behält den ZF 0,913. Die TR-neu = 0,1363 (errechnet sich aus 45,8775 – 45,7412). Der ZF erhöht sich für die Zeit 01.09.2018–30.06.2019 um 10 Monate auf 0,963. Es ergeben sich die persönlichen Entgeltpunkte: PEP seit 01.06.2008 = 41,7617 (45,7412*0,913) +PEP seit 01.09.2018 = 0,1313 (0,1363 * 0,963). Die EP aufgrund des Lebensalters wurden hier noch nicht um den Zugangsfaktor erhöht. Der Mehrwert aus der Pflege beträgt nur 4,19 €. Bescheid3: Teilrente 99% ab 01.Juli 2020: Zuschlags-EP für die Pflegezeit vom 01.01.-31.12.2019 auf Basis Entgelt von 14768,- €: EP-Neu-100% = 0,4115. Berechnung laut Rentenbescheid: Berechnung1 EP: 46,2032 100% EP-Ursprungsrente - 45,7412 99% EP-Ursprungsrente - 0,1363 99% EP-Zuschlag --------------------------------------------- 0,3257 EP Dafür erhöht sich der ZF um 22 Monate von 0,913 auf 1,023. Berechnung2 EP: 46,2032 100% EP-Ursprungsrente - 45,7412 99% EP-Ursprungsrente - 0,1363 99% EP-Zuschlag - 0,4074 99% EP-Zuschlag (EP-Zuschlag neu 0,4115 * 99%) --------------------------------------------- - 0,0817 EP Dafür erhöht sich erstmals der ZF 1 um 91 Monate von 1,0 auf 1,455 Eintreten der Regelaltersrente ab 12/2012(??) Berechnung der PEP: 41,7617 + 0,1313 = 41,8930 0,3257 * 1,023 = 0,3332: + 0,3332 -0,0817 * 1,455 = 0,1189: + 0,1189 Summe PEP = 42,3451 Der Mehrwert aus der Pflege beträgt 15,03 €. Frage: Wie kann mit negativen Werten gerechnet werden? Ist für mich ein Widerspruch. In zukünftigen Bescheiden würde sich nach dieser Berechnung der negative Wert weiter erhöhen. Ich würde anders , d.h. genau entsprechend Bescheid2 , weiter rechnen: EP-100%: EP-alt + EP-Zuschl.2018 + EP-Zuschl.2019 = EP-neu * 99% = EP-99% 46,2032+ 0,1377 + 0,4115 = 46,7524 *99% = 46,2849. Die TR-alt = 45,7412 (01.06.2008-30.08.2018) behält den ZF 0,913. Die TR-neu = 0,4074 (errechnet sich aus 46,2849 – 45,8775). Die Zuschlags-EP von 0,4074 erhalten einen ZF, der größer als 1,0 ist. Er erhöht sich nach Eintreten der Regelaltersrente nicht erst ab 12/2012, sondern nach §236a SGB VI nach Eintreten der Regelaltersrente für schwerbehinderte Menschen mit Vollendung des 63. Lebensjahres, also ab 10/2010 um 112 Monate auf 1,560. Es ergeben sich die persönlichen Entgeltpunkte: PEP seit 01.06.2008 = 41,7617 (45,7412*0,913) +PEP seit 01.09.2018 = 0,1313 (0,1363 * 0,963) +PEP seit 01.01.2019 = 0,6355 (0,4074 * 1,560). Die Summe der PEP = 42,5285. Habe ich einen Denkfehler?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 31.08.2021 | 14:59

Hallo optimus,

wir können in diesem Forum leider nicht die Details Ihrer Rentenberechnung und Ihre dazu selbst durchgeführten Berechnungen aufbereiten.

Bitte wenden Sie sich an die Sachbearbeitung Ihres Rentenversicherungsträgers und lassen die Berechnung sich die Berechnung erläutern und diese ggf. überprüfen.

Ggf. wenden Sie sich an Ihre örtliche Rentenberatungsstelle und gehen in einem persönlichen Beratungsgespräch (soweit wieder möglich) Ihre Fragen mit dem Rentenberater durch.

3 Antworten

Oh Mannam 29.08.2021 | 17:17
Wer solche Fragen stellt hat sicher nicht nur einen Denkfehler. Es gibt aber hier einige wenige die sich gern mit Ihrer rentenrechtlichen Aufgabe befassen. Als Experte würde ich Leute wie Sie allerdings verfluchen! Tippe auf Rentenberater der gerne sein Wissen überprüfen lässt.
Was soll das?am 29.08.2021 | 19:18
Ich gehen davon aus, dass es nicht Aufgabe eines Experten ist, selbst erstellte Berechnungen nachzuvollziehen, zu kontrollieren, zu bestätigen oder zu korrigieren. Wohin sollte das führen, wenn jeder seine eigenen Berechnungen macht und diese kontrolliert haben möchte? Warten Sie spätere Berechnungen ab, kontrollieren die Berechnungen und legen Sie mit konkreter Begründung Widerspruch ein. Vielleicht haben Sie ja Glück, dass sich hier jemand Ihrer „Problematik“ annimmt?
Was soll dasam 31.08.2021 | 15:14
Eine sehr vernünftige Antwort die hoffentlich verhindert, dass man sich hier zeitintensiv um derartige Individualfälle kümmern muss. Der betroffene Berater hat schon jetzt mein Mitgefühl. Lassen Sie sich direkt einen Zweistundentermin geben (falls das überhaupt ausreicht) und falls es einen Berater gibt, der sich mit Ihren Berechnungen auseinandersetzen will/kann. Besser Sie schildern Ihrer zuständigen Sachbearbeitung schriftlich Ihr Problem im Rahmen eines Widerspruchs!
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