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Experten-Antwort

AB 65 JAHRE RENTE MELDUNG

von AHMET ATICILAR08.06.2016 | 12:11
1446 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, İch werde ab 14.07.2016 65 jahre alt. İch habe ein 30 jahriges arbeits gesichte in Deutshland. Aber zeit 1999 lebe ich in der Türkei. İch möchte mich mit 65 jahriges füre meine rente melden lassen. Aber ich weis nichta was für unterlagen ich brauche und wo ich mich melden kann. Können sie mir damit behilflich sein? Mit welchen unterlagen und mit wem (mail, adrese?) kann ich kontakt haben? Vielen dank

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Ahmet Aticilar,

Sie können den Antrag für ihre deutsche Rente in der Türkei beim türkischen Rentenversicherungsträger stellen. Dort nimmt man den Rentenantrag mit ihnen auf leitet das Rentenverfahren in Deutschland ein. Nehmen Sie Ihre deutschen Rentenunterlagen zur Antragstellung mit.

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5 Antworten

Herz1952am 08.06.2016 | 12:34
Sorry, Sie leben zur Zeit in der Türkei, das kann ich Ihnen jetzt nicht weiterhelfen.
Herz1952am 08.06.2016 | 12:32
Da die Sache bei Ihnen eilig ist, sollten Sie bei Ihrer Gemeinde/Stadt zur "Rentenstelle" gehen, und die Anträge (Formulare bei der Gemeinde/Stadt) ausfüllen und sich dabei unterstützen lassen. Das müssten die Mitarbeiter der Stelle können - auch für das "richtige Formular" für die Auslandsrente. Das geht meines Wissens sogar über das "deutsche Rentenformular" und wird von der DRV in die Wege geleitet.
Ronaldam 09.06.2016 | 11:57
Sie können erst mit 65 Jahren und 5 Monaten in Rente gehen - also zum 01.01.2017
Ronaldam 09.06.2016 | 21:42
Für eine vorgezogene Rente muss man 35 Jahre nachweisen können. Geburtsjahrgang 1951 geht die Regelaltersrente mit 65 Jahren und 5 Monaten - also ab 01.01.2017. Bei angegebenen 30 Versicherungsjahren geht keine vorgezogene Rente. Das sollte der Herr schon beachten und wissen.
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