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Zur Experten-Antwort springenIhre Frage läßt sich nicht pauschal beantworten. Zunächst muss man schauen, wie viele Versicherungsjahre in Ihrem Versicherungskonto gespeichert sind. Sofern Sie 35 Versicherungsjahre haben (hierbei zählen auch Zeiten für die Erziehung der Kinder mit) können Sie mit 63 in Rente gehen und haben einen Abschlag von 11,4 %. Ohne Abschlag können Sie die Rente mit 66 und 2 Monaten erhalten. Für konkrete Auskünfte können Sie sich an jede Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung wenden.
Der neue Gesetzentwurf sieht lediglich eine weitere Rentenart vor.Die bestehenden Renten sollen davon bisher nicht berührt werden.Sie können weiterhin mit 63 Jahren mit Abschlag in Rente gehen.Ihre Frage läßt sich nicht pauschal beantworten. Zunächst muss man schauen, wie viele Versicherungsjahre in Ihrem Versicherungskonto gespeichert sind. Sofern Sie 35 Versicherungsjahre haben (hierbei zählen auch Zeiten für die Erziehung der Kinder mit) können Sie mit 63 in Rente gehen und haben einen Abschlag von 11,4 %. Ohne Abschlag können Sie die Rente mit 66 und 2 Monaten erhalten. Für konkrete Auskünfte können Sie sich an jede Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung wenden.Gerade das würde mich auch interessieren, ich bin Jahrgang 53 und könnte mit 35 Versicherungsjahren mit 63 mit Abschlag in Rente gehen. Bin nach heutigem Stand eine langjährig Versicherte. Besonders langjährige Versicherte sind 45 Versicherungsjahre. Nun geht die neue Rentenreform durch die Medien und es wird nur von langjährig Versicherten mit 45 Jahren geredet. Was ist mit uns Frauen die durch Kindererziehung und Pflege von 'Angehörigen nur 35 Jahre haben. Fällte unsere Rente mit 63 weg? Gruß Anna Lena
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