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Experten-Antwort

Ab wann Altersrente mit Abschlag möglich??

von Dirk F.04.05.2017 | 12:43
1083 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich beziehe einen volle Erwerbsminderungsrente seit 1998.Bin Jahrgang 1965. Ab wann wäre eine Umwandlung in vorzeitige Altersrente mit Abschlägen möglich??

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Nach derzeitigem Recht können Sie mit 35 Versicherungsjahren, wobei der Bezug der Rente hierfür mitgerechnet wird, entweder bei vorliegender Schwerbehinderung (GdB 50) mit Vollendung Ihres 62. Lebensjahres oder ohne Schwerbehinderung mit Vollendung des 63. Lebensjahres in eine vorgezogene Altersrente wechseln.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Das Thema Wechsel EU-Rente in Altersrente war bereits mehrfach im Forum! Die Antwort von „Manuel“ (Besitzschutz für ungeminderte EU-Rente bei Wechsel in eine Altersrente) ist korrekt.

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3 Antworten

Kahlaam 04.05.2017 | 15:12
Hallo experte/in, bitte bringen Sie mich auf den neuesten Stand wenn ich hier falsch liege. Dirk F. ist Jahrgang 1965, dann wäre doch die Regelaltersrente mit 67 Jahren. Sollte ein unbefristeter GdB 50 vorliegen dann wäre das mit 65 Jahren. Bei vorzeitiger Altersrente für schwerbehinderte inklusive 35 Jahren Versicherungsjahren, dann 3 Jahre früher mit 10,8% Abschlag mit 62 Jahren. Da Dirk.F. bereits die volle EMR inklusive 10,8% Abschlag bezieht, könnte man dann mit 62 Jahren 3 Monate vorher, die AR beantragen oder? Vielen Dank. Mfg
Guido Laporteam 04.05.2017 | 15:40
Würde mich auch sehr interessieren wie das abläuft. Werden dann nochmal 10,8 Prozent von der EM-Rente abgezogen? Gruss Guido
Manuelam 04.05.2017 | 16:26
Da die EU-Rente 1998 begonnen hat, ist Sie ohne Abschläge. Wenn eine EU-Rente in eine Altersrente umgewandelt wird, besteht Besitzschutz. d.h. die bisherige Rentenhöhe bleibt i.d.R. erhalten. Nur wenn nach Rentenbeginn noch Beiträge gezahlt wurden, kann es zu einer höheren Folgerente kommen.
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