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Experten-Antwort

Ab wann gilt die Verzinsung auf meine Nachzahlung?

von Nachzahler05.03.2013 | 19:28
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2 Antworten

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Hallo, in meinem Fall habe ich durch einen Fehler meinerseits eine Nachzahlung über die letzten vier Jahre angehäuft, da ich versäumt hatte, mich als rentenversicherungspflichtiger Selbständiger bei der gesetzlichen RV zu melden. Über diese vier Jahre habe ich nun einen Bescheid über eine Nachzahlung erhalten, in der steht, dass Beiträge, die nicht bis zum Ablauf des Fälligkeitstages gezahlt werden,mit 1% monatlich verzinst werden. Ist diese Verzinsung rückwirkend auf die letzten 4 Jahre zu sehen oder gilt diese Verzinsung ab Zugang des Bescheids für die damit festgesetzte Nachzahlung? Vielen Dank vorab!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Die Verzinsung dürfte sich regelmäßig erst ergeben, wenn die mit dem Bescheid geforderten Beiträge nicht bis zum (im Bescheid genannten) Fälligkeitstag gezahlt werden. Sollte Ihnen die pünktliche Zahlung nicht möglich sein, empfiehlt sich die Kontaktaufnahme mit Ihrem Rentenversicherungsträger, um Ihre Frage zu klären. Evtl. ist eine Ratenzahlung möglich?

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1 Antworten

Selbständigeram 06.03.2013 | 15:31
Wenn 1% pro Monat verlangt werden, handelt es sich vermutlich nicht um Zinsen, sondern um Säumniszuschläge. Diese werde rückwirkend ab dem Monat der Fälligkeit gefordert. Nur wenn Sie bis zu dem im Bescheid genannten Datum zahlen, werden die Säumniszuschläge nicht erhoben. Wenn Sie diesen Zeitpunkt verpassen, werden die Säumniszuschläge für den gesamten Zeitraum fällig. Das können - je nach Höhe der Gesamtforderung - schnell einige Tausend Euro sein. Deshalb ist es umso wichtiger, dass Sie sich rechtzeitig mit Ihrem Sachbearbeiter in Verbindung setzen um ggf. eine Ratenzahlung zu vereinbaren. Übrigens: Auch wenn Sie Widerspruch erheben, sind die Beiträge rechtzeitig zu zahlen. Die Forderung wird nämlich nicht durch einen Widerspruch ausgesetzt.
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