Wenn Sie mit 65 die Wartezeit von 45 Jahren erfüllt haben, dann können Sie mit 65 ohne Abschläge in die Altersrente für besonders langjährig Versicherte gehen.
Zur Wartezeit von 45 Jahren zählen Pflichtbeiträge für eine Beschäftigung oder Tätigkeit, inklusive der Pflichtbeiträge nach §§ 3 und 4 SGB VI ohne Zeiten des Bezuges von Arbeitslosengeld bzw. Arbeitslosengeld Ii, Arbeitslosenhilfe (bis 31.12.2004).
Ausdrücklich sei aber darauf hingewiesen, dass eine vorzeitige Inanspruchnahme nicht möglich ist.