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Ab wann Rente ?

von Lotte23.06.2008 | 13:39
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2 Antworten

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Ich habe vor über 1 Jahr Antrag auf EM-Rente gestellt. Seither zieht sich der Antrag hin. Sollte er durchgehen, ab wann wird gezahlt? Ab Antragstellung oder ab Bewilligung ? Sollte ersteres zutreffen, müßte ja eine Menge nachgezahlt werden, oder lieg ich da falsch ?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Lotte,

wann die Rente beginnt, ist u.a. vom Antrag und vom Eintritt der Erwerbsminderung sowie der Art der Rente als Zeit oder Rente auf Dauer abhängig. Sollte die Rente für die Vergangenheit anerkannt werden, und somit ggf. eine Nachzahlung zu leisten sein, kann es sein, daß trotzdem der größte Teil des Geldes nicht an Sie gezahlt werden kann, sofern Sie im Nachzahlungszeitraum Geld von öffentlichen Kassen (z.B. Krankenkasse, Agentur für Arbeit) bekommen haben.

1 Antworten

Rosannaam 23.06.2008 | 13:51
Hallo Lotte, ob und ggfls. ab wann Sie Rente erhalten, kann hier im Forum NIEMAND sagen. IN DER REGEL wird eine EM-Rente ab Folgemonat des Eintritts der EM (wann immer dies auch ist) gezahlt, wenn der Rentenantrag rechtzeitig, d.h. bis zum Ende des 3. Kalendermonats, gestellt wurde. Bei einer Zeitrente beginnt die Rente mit Beginn des 7. Kalendermonats nach Eintritt des Leistungsfalles. In den SELTENSTEN Fällen wird ab "Bewilligung" gezahlt. Ergibt sich also evtl. eine Rentennachzahlung, wird diese für evtl. Erstattungsansprüche der Krankenkasse, der AfA, des Sozialamtes etc. einbehalten, denn Sie können ja keine Doppelzahlung erhalten. Haben Sie im Nachzahlungszeitraum keine derartigen Leistungen erhalten, wird die NZ an Sie ausgezahlt. Unter Umständen sind die NZ-Beträge auch zu verzinsen, da das Rentenverfahren bereits seit so langer Zeit anhängig ist. Dies ist aber im Einzelfall zu prüfen. Wenn Sie sich für den Sachstand interessieren, müßten Sie sich mit der zust. DRV in Verbindung setzen (tel., per Mail, schriftlich, persönlich). Hier im Forum kann niemand hellsehen. MfG Rosanna.
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